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Gülich und Bergische Policey-Ordnung deß Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gülich, Cleve und Bergh, Graffen zu der Marck und Ravenßberg, Herrn zu Ravenstein, etc. ...
Entstehung
Seite
9
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Policey=Ordnung.jemand von unsern Vnterthanen oder den unsern obgemelte Per-sonen (es sey unter welchem Schein es woll) heimlich oder offenbahrauffenthalten / gestatten / verschweigen / oder diesem unserm Be-felch nicht nachkommen würdt / soll nach Befinden ernstlich ge-strafft / und keiner darinnen übersehen werden.Die Landsknecht oder Kriegsleuth, so ohne für-wissen und zulassen bestalt / auch andere die sonder Paßportoder Schein einiges Fürsten sich samblen und durch-ziehen wollen / anzunehmen.O auch in unsern Fürstenthumben / Landen undGebieten / und beyden unsern einige Landsknechtoder Kriegsleuth / ohne unser fürwissen und zulas-sen / wolten bestalt und angenommen werden / sol-len dieselbige / auch andere die sonder Paßport odertheSchein einigs Fürsten sich zu samblen oder durch zuziehen unter-stünden, nicht geduldet oder auffenthalten, sondern wo man siebetretten mag / angenommen / erstlich gefragt / umb ihre Miß-handlung gestrafft / und auff das wenigst ihre Haab und Gut be-halten / und sie mit Eyden und Burgschafften nach Nothturfftverbunden werden.Knecht so ohne fürwissen sich außwendig bestellenlassen / auch wie die Vnterthanen für das Versamblen /Garden / Durchziehen und Beschwerung derKnecht zu schützen.ES sollen auch vermög unser vorigen außgangenen Be-felch, kein Knecht ohne unser oder unser Ambtleuthefürwissen und zulassen / sich in außwendige Dienstenbegeben oder bestellen lassen, sondern so sie es darüberthun würden unser Fürstenthumben und Landen zu den ewigenTagen verbannen seyn / und ihre Güter verwürckt haben / derhal-ben auch unsere Amptleuth und Befelchhaber mit ernstlichem FleißAuffsehens haben sollen / und wo darüber einige Knecht sich ver-samblen / auff der Garden oder sonst durchziehen / oder die Vnter-thanen überfallen würden / sollen unsere Ambtleuth / Vögt undandere Unterbefelchhaber unsere Vnterthanen dafür schützen undverthädigen / deßfals unsern Schützenmeister und Schützen (wodie