Register.Folgen allerhand andere zu gemeinem Nutzdienliche Ordnungen und Policeyen,und erstlich.Je die Bürger in den Städten in Pflicht auffzunehmen.Anloben aller Inwohner, Dienst- und Handwercks. Volck.19.20.Ordnung des Weinzappens.Verordnung zweyer Marckmeister in allen Städten undFreyheiten.22.Von dem Bierzapp.Von den Beckern und Brodbacken.22.Mühl Ordnung.24.Verordnung der Mühlwage.Müllers Gelübd.25.Müll Knechts Gelübde.25.Fleisch Ordnung.27.Von dem Fischwerck.Von Verkauffung der fetten Waar-27.Fürkauff essender Speiß.28.Von der Marckmeister Befelch und Belohnung.Daß der Schultheiß oder dergleichen Befelchhaber in denStädten bey Satzung der essender Speiß und Tranck / auch dar-auß folgender Bestraffung mit seyn mög.28.Von Besichtigung Maaß / Elle und Gewicht.29.Von den Ambachts und Werckleuthen ins gemein29030.Von den Wirthshäusern und Herbergen.Von Haltung der Kindtauff/Hochzeit und Brautlaufften/Begencknussen / Bewachen der Todten / und Kirmissen.32,Wie es mit den Armen und Spitalen zuhalten.34.Kirchen Rechnungen.38.Von den Schulen39.Von den jenigen die ihr Gut unnützlich verthun.40.Von wucherischen / verderblichen Fürleihen und kauffen.40.40.Von den Juden.Von Bawen in den Städten.41.Fewr Ordnung.42.Von Abschiessen der geladenen Büchsen.Wie die Wege und Strassen zu unterhalten und zubessern. 46.Unter-a 3
Druckschrift
Gülich und Bergische Policey-Ordnung deß Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gülich, Cleve und Bergh, Graffen zu der Marck und Ravenßberg, Herrn zu Ravenstein, etc. ...
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