Register.In= und außwendige Betler.Kesselbüsser=Glaß=Pott= und Düppenträger / Schornsteinfeger / Gäuchler / Lotterbuben / Bossenmächer / rcAllein auff offenbahrem Marck feil zuhaben / und nicht vonHauß zu Hauß zugehen / noch bey den Haußleuthen Essen / Trincken und Herberg zugesinnen.Frembde / unbekante / so allerley Salben / Gekreuter / Ty-riack / Rattenkraut / oder andere betrügliche Wahren verkauftFrembde unbekante Müssiggänger.Starcke und gesunde / inlendige / bekante Müssiggänger. 14.Heyden und Zigeuner.Ergerlich / unehrlich Leben und Beywohnen / auch offent-licher Ehebruch / und andere Laster.Nohtzucht da Frawen oder Jungfrawen mit Gewalt / undwider ihren willen ihr Ehr abgenommen.Entschacken oder verführen Frawen ober Jungfrawen / wi-der ihren und der Eltern willen.Da bey leben eines Ehegemahls ein ander Mann oder Weibgenommen würdt.Heimliche Trew wider der Eltern willen.Trunckenschafft / und daß nöhtigen im Zutrincken zuverma-den.Ordnung der Wirthshäuser und Herbergen.Wucherliche Contracten, und Monopolien und FürkäuffKeine Früchten so noch auff dem Feld stehen / zuverkaufnoch zugelden.Von Handhabung obgesetzten Edicts und Articul.Ende des voraußgangenen Edicts.Fol.
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Gülich und Bergische Policey-Ordnung deß Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gülich, Cleve und Bergh, Graffen zu der Marck und Ravenßberg, Herrn zu Ravenstein, etc. ...
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