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<2> (1797) Zweiter Theil oder Angewandtes Naturrecht
Entstehung
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giebt ein Beispiel gegen sie selbst. Nach den Grund-sätzen, nach denen sie andere richten, werden sicselbst gerichtet werden.

§*.

Der Bund mufs seine Rechtssurtheile auch zurExekution bringen können. Dies geschieht, wie ausdem obigen klar ist, durch einen Vernichtungskrieggegen den im Bundsgerichte verfallnen Staat. DerBund mufs sonach bewafnet seyn. Es könnte die Fra-ge entstehen, ob eine besondere stehende Bundesarmeeerrichtet, oder ob nur im wirklichen Falle des Kriegeseine Exekutionsarmee aus Beiträgen der verbündetenStaaten gesammelt werden solle. Da hoffentlich derFall des Krieges selten, und späterhin nie eintretenwird, so würde ich für da3 leztere stimmen: denn wo-zu eine stehende Bundesarmee, welche, der Voraus-setzung nach, gröfstentheils müssigseyn müfste?

§. 49.

Aber die absolute Unmöglichkeit eines ungerech-ten Richterspruchs des Völkerbundes ist doch nochnicht dargethan worden? Diese läfst sich nicht dar-thun: eben so wenig als im Staatsrecbte sich die abso-lute Unmöglichkeit eines ungerechten Richterspruchsdes versammelten Volks dartliun liefs. So lange diereine Vernunft nicht in Person auf der Erde erscheint,und das Richteramt übernimmt, mufs immer ein höch-ster Richter seyn, der, weil er denn doch endlich ist,sich irren odereinen bösen Willen haben kann: dieAufgabe ist nur; denjenigen zu finden, von dem diesam allerwenigsten zn befürchten sey: und dieser ist,

über