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widrig zu handeln, seine neuen Bürger nicht ausplün-dern , noch seinen eignen Besiz verheeren. Sobalder die bewafneten Vertheidiger des Landes vertriebenhat, sind die unbewafneten seine Unterthauen. Der-jenige Theil des Staatsgebiets- aber, den die Truppendesselben noch bedecken, ist dem Feinde'nicht unter-worfen. Den ersten kann er um seines eignen Zweckswillen nicht verheeren; den zweiten zu verheeren istphysisch unmöglich. — Die gewöhnliche Art Kriegzu führen, ist allerdings vernunftwidrig, und barba-risch. Der Eroberer verwüstet die eroberten Provin-zen, um in der Eil soviel als möglich daraus zu ziehen,und dem Feinde so wenig als möglich darin zurückzn»gehen. Er rechnet also nicht darauf,-sie zu behalten.Wenn dies ist, warum führt er denn eigentlich Krieg?
Der entwafnele Soldat ist gleichfalls nicht mehrFeind, sondern Unterthan. Dafs er bei uns Kriegsge.fangner wird, um ausgewechselt zu werden, ist einewillkührliche Einrichtung unserer neuen Politik, dieschon bei Zeiten darauf denkt, dafs sie mit dem Fein-de wieder in Unterhandlung treten werde, und über-baunt keinen tüchtigen vor sich selbst bestehendenZweck bei ihren Kriegen hat.
Der Zweck eines Kriegszuges ist gar nicht der,zu födten , sondern nur der, die bewafneten, die denBürger, und sein Land bedecken, zu vertreiben, undzu entwafnen. Im Handgemenge, wo Mann an Manngeräth, tödtet einer seinen Gegner, um nicht von ihmgetödtet zu werden; zufolge seines eignen Rechts derSelbsterhaltung , nicht aber zufolge eines ihm von seinemStaate verliehenen Rechts , todt zu schlagen; welches
B. 2 derselbe