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<2> (1797) Zweiter Theil oder Angewandtes Naturrecht
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(Dies noch zur Erläuterung:moralische Pflichtist es ursprünglich eben so wenig, d. i. als besonderePflicht, gerade dieses Kind zu erhalten. Hinderher taber, nachdem die. Mutter diesen Trieb-gefühlt, wirdes ihr allerdings moralische Pflicht, denselben zu un-terhalten und zu bestärken. Was etwa der Staatkönne, und dürfe, um diese Erhaltung des Ivindes fürdie Mutter durch positive Gesetze zur Zwangspllichtzu erheben, davon tiefer unten.

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Es ist in der menschlichen Natur überhaupt undsonach auch im Manne ein Trieb, sich des schwachemund hülflosen, Selbst mit Aflekt, anzunehmen. Dieserallgemeine Trieb wird nun im Phte;-.ohneZwelfql auchfür sein Rind sprechen; aber eben darum, weil er ein all-gemeiner Trieb ist, der sich auf den Anblick der Hült-Iosigkeit, als solcher gründet', so spricht er für jedesRind, und es ist kein Grund zu einer besondern Vor-liebe für sein Rind bei dem Vater da. Eine solcheVorliebeaber miifste aufgewiesen w'erden. Da dasVerhältnifs lediglich ein physisches ist, so könnte die-se Liebe keinen andern Grund haben, als einem physi-schen. Ein solcher flndet sich nun nicht; denn es istzwischen dem Vater und seinem Rinde gar keiu physi-sches Band; sonach ist zu urtbeilen, dafs der Vaterunmittelbar keine besondere'Liebe zu seinem Rindehabe. Aus -dem einzigen natürlichen Verhältnisse, "dem Akte der Zeugung, läfst sich nichts folgern; denn-dieser kömmt, als solcher, als Zeugung dieses be. \stimmten Individuum, nicht zum Bewufstseyn.

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