Druckschrift 
<2> (1797) Zweiter Theil oder Angewandtes Naturrecht
Entstehung
Seite
230
Einzelbild herunterladen
 

menschlichen Mutter dieser Naturtrieb sich äussern?

aber heilst Mitleid. Mitleid sonach ist die Gestalt* un- $ter welcher der Naturinstinkt der menschlichen Mutterfür ihr Kind erscheint.

Dieses Mildeid geht auf dasselbe, worauf der.Naturinstinkt ging: auf die physische Erhaltung desKindes.

Die Mutter wird durch das in ihrer Natur liegen-

de Mitleid, wenn sie sich der Natur überläist, getrie«

"Vernunft,, in ihrer Vereinigung, aus welchem diese

Triebe widerstanden^ werden könne, wenn der Menschzur Unnatürlichkeit herabsinkt. Natürlicher Weise

Vom Rechte ist hier noch gar nicht die Rede

Recht, diese physische Erhaltung von der Mutter zufodern, als man .sagen kann, der Ast babe ein Recht,

Mutter habe die Zwangspflicht, ihr Kind zu erhalten,/

den Ast. zu tragen. Es ist Naturgesez, jedoch in Ver-bindung mit der Vernunft. Bei deruTinere ist es blo-fses Naturgesez.

Offenbar als Empßndu/ig des Bedürfnisses eines andern,so wiesie ihreignes empßndet. Eine solche Empfindung

ben, für die Erhaltung des Kindes zu sorgen. &

\ ^ I

Es ist darin ein Mechanismus der Natur und *

aber wird ihm nicht widerstanden.

Erhaltung des Kindes nothwendig folgt es verstehtsich, da die Vernunft auch mit wirkt, dafs diesem

Man kann eben so wenig sagen, das Kind habe ein

auf dem Baume zu wachsen; und eben so wenig, die

als man sagen kann, derBaum habe die Zwangspfllcht,