Druckschrift 
<2> (1797) Zweiter Theil oder Angewandtes Naturrecht
Entstehung
Seite
223
Einzelbild herunterladen
 

Aufklärung entferne. Wir vvollen diesen Vorwurfvon Grund aus beleuchten.

Der Gelehrte von Profession studirt nicht ledig»lieh für sich; als Gelehrter, der Form nach, studirt^er gar nicht für sich, sondern für andere. Entwederer wird ein Kirchendiener, öder Staatsbeamter, oderArzt; so ist es ihm darum zu thun, das erlernte an,mittelbar auszuüben; deswegen lernt er die Form, wiees auszuuben ist, mit hinzu, und lernt es gleich aufdie Weise, dafs dieselbe dabei sey.: Oder erwird einLehrer künftiger Gelehrten auf Schulen oder Univer-sitäten ; so ist sein Zweck das erlernte einst wiedermitzutheilen, und durch eigene Erfindungen zu ver-mehren, damit die Kultur nicht stille stehe. Er mnfssonach wissen, wie sie es gefunden, wie es aus der 1menschlichen Seele entwickelt wird. Dieses geradeist es, was die Weiber nicht brauchen können, dennsie sollen weder das erstere noch das leztere werden. Zum eigenen Gebrauch für den Menschen gehörenvon der Geisteskultur nur die Resultate, und diese er-halten die Weiber in der Gesellschaft: in federn Stan-de das Resultat der ganzenKultur dieses Standes. Dassonach, warum sie uns beneiden ,,ist das äussere un-wesentliche, das Formelle, die Schaale: ihre La°-e

Ö

und unser Umgang erspart ihnen die Mühe, sich erstdurch jene : durchzuarbeiten , und giebt ihnen unmit-telbar-das Wesen. Mit der Form könnten sie ohne-dies nichts machen : als Mittel sie anzusehen, sind sienicht gewöhnt, und können sie sich nicht gewöhnen,weil man das nur durch den Gebrauch lernt; sie be-trachten sie sonach als Zweck an sich, als etwas an' . sich