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<2> (1797) Zweiter Theil oder Angewandtes Naturrecht
Entstehung
Seite
219
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Aufmerksamkeit des männlichen Geschlechts auf sichEiehen. Dies ist Natureinrichtung; und bei dem un-verheiratheten Weibe ganz untadelhaft. Nun rechnenjene Weiber die Reize ihres eigenen Geschlechts, de-nen sie etwa nicht genug trauen, noch durch dasjeni-ge, welches Männer auf Männer aufmerksam macht,,zu bewafnepr, und suchen im Ruhme blofs ein neuesMittel, Männerherzen zu bestricken. Sind es ves-licirathete Frauen, so ist der Zweck eben so verächt-lich , als das Mittel verkehrt ist,

§ 35 ,

Konnte oder wollte derMann-nicht in der Volks-versammlung erscheinen, so verhindert nichts, dafsseine Gattin an seiner Stelle erscheine, und die ge-meinschaftliche Stimme, doch immer als Stimme ihresMannes vortrage. (Als ihre eigene könnte sie dieselbepicht vortragen, ohne sich dadurch von ihrem Manneabzutrennen.) Denn wenn der Grund wegfällt, fällt'das Begründete weg. Nun konnte die Frau darumnicht stimmen, weil der Mann die gemeinschaftlicheStimme gab. Gicht er sie nicht, so kann sie dieselbein eigner Person gaben.'

Dies gicbt uns zugleich die Principlen der Eeur.theilung für die Wittwe, die Abgeschiedene und die>welche sich überhaupt nicht verheirathet hat, ohnedoch unter der väterlichen Gewalt zu sey-n.

Diese alle sind 3<einem Manne unterworfen: esist sonach gar kein Grund, warum sie nicht alle bür-gerlichen Rechte, gerade wie die Männer, durch sichselbst ausüben sollten. Sie haben das Recht, ihre

Stimme