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<2> (1797) Zweiter Theil oder Angewandtes Naturrecht
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sie, ohnerachtet sie Liebe zur Entschuldigung anführF,sich herabgewürdigt, denn ihre erste Verbindung mitihrem Ehemanne mufs ihr jezt, wenn sie noch derMoralität fähig ist, als unedel und tlnerisch Vorkom-men , aus dem oben angezeigten Gründen. Läfst sienoch den Schein des bisherigen Verhältnisses mit ih-rem Ehemanne fortdaueru, so entehrt sie sich dadurchabermals aufs äusserste. Entweder sie läfst es fort-dauern, aus sinnlicher Lust, oder um eines äussernZweckes Willen. In jedem Falle braucht sie ihre Per-sönlichkeit als Mit tel für einen niedern Zweck : und

macht dadurch den Ehemann selbst zum Mittel. _

Oder, der zweite Fall, sie übergab sich dem fremdenManne aus sinnlicher Lust: so ist anzunehmen, dafssie auch ihren Ehemann nicht liebe, sondern ihnleoD-

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lieh zur Befriedigung ihres Triebes gebrauche: unddies ist schlechthin unter seiner Würde.

Der Ehebruch des Weibes vernichtet sonach injedem Falle das ganze eheliche Verhühnifs; und derMann kann die Ehebrecherin nicht behalten, ohne sichselbst herabzawürdigen. (Dies hat sich in der a ]) op .meinen Empfindung aller nur ein wenig gebildetenNationen gezeigt. Allenthalben wurde der Mann, derdie Ausschweifungen seiner Frau duldete, verachtetund man hat ihn mit einem besonder« SpoLtnamen be-legt. Dies kommt daher, dafs ein solcher Mann geg. ndie Ehre sündigt,-sich unedel und niederträclnig zeigt.)

Die Eifersucht des Mannes hat den Charakterder »Verachtung gegen das untreue Weib. Hat: sie ei-nen andern,.etwa den des Neides und der Misguust, somacht sich der Mann selbst verächtlich.

§. 23. Der