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<2> (1797) Zweiter Theil oder Angewandtes Naturrecht
Entstehung
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des Aergernisses, das aus einer illegalen, oder für il-legal gehaltenen Verbindung erfolgen würde, noth-wendig ist, und daher am schicklichsten vermittelstder Geistlichkeit geschieht.

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§. 19.

Ursprünglich, d. i. der blofsen Naturanlage nach,geht der Mann allerdings auf Befriedigung des Ge-schlechtstriebes aus. Wenn er aber entweder vor derEhe durch Nachdenken und Belehrung, und in demwirklichen Umgänge mit ehrwürdigen Personen desweiblichen Geschlechts, (besonders an seiner Mutter,)lernt, dafs im Weibe Liebe wohn.e, und sie nur ausLiebe sich ergeben solle, so veredelt sich auch heiihm der blofse Naturtrieb. Auch er wi)l nicht mehrblofs geniefsen, sondern er will geliebt seyn. Nach-dem er weifs, dafs das Weib sich verächtlich macht,wenn es sich ohne Liebe giebt, und dafs ihre Lusteine herabwürdigende Lust sey, so will er sich nichtals Mittel dieser niedern Sinnlichkeit brauchen lassen.Er mul's sich noLhvvendig selbst verachten , wenn' ergenöthigt wäre, sich als das blofse Werkzeug der Be-friedigung eines unedlen Triebes anzusehen. Aus die-sen Principien ist die Wirkung des Ehebruchs der Frauauf den Mann zu beurtheilen.

Die Ehefrau, die sich einem andern Manne er-giebt, ergiebt sich ihm entweder aus ganzer wahrerLiebe. Dann aber hat sie, da die Natur ihrer Liebedie Theilung schlechthin nicht verträgt, aufgehört ih-ren Ehemann zu lieben, und das ganze Verhältnifsmit demselben ist sonach vernichtet. Ueberdies hat