einander auf immer, weil sie sich einander ganzgeben.
§■ 9 -
Die Ehe ist sonach kein erfundener Gebrauch,und keine willkührlicbe Einrichtung, sondern sic istein durch Natur, und Vernunft in ihrer Vereinigungnothwendig, und vollkommen bestimmtes Verhältnifs.Sie ist vollkommen bestimmt, sage ich, d. b. nur einesolche Ehe, wie die beschriebene, und schlechthinkeine andere Verbindung beider Geschlechter zur Be-friedigung' des Geschlechtstriebes, verstatten Natur,und Vernunft.
Um die Ehe zu errichten, oder zu bestimmen, da-mitbat das Rechlsgesezrnichts zuthun, sondern dieweil;höhere Gesezgebung der Natur und Vernunft, welchedurch ihre Produkte dem Rechtsgesetze erst ein Gebietverschaff. Die Ehe blofs als eine juridische Gesell-schaft ansehen, führt auf unschickliche und unsittlicheVorstellungen. Man wurde vielleicht dadurch zumIrrtlium-e verleitet, dafs die Ehe allerdings ein Bei-sammenleben freier V\ esan ist, wie alles, das durchden RechtsbegrilF bestimmt wird. Aber es wareschlimm, wenn dieses Zusammenleben durch nichtshöheres begründet und geordnet werden könnte, alsdurch Zwangsgesetze. Erst mufs eine Ehe da seyn,ehe von einem Eherechte, so wie erst Menschen daseyn müssen, ehe. vom Rechte überhaupt die Redeseyn kann. Woher nie erster« komme, darnach fragtder RechtsbegrilF eben so wenig, als er fragt, woherdie leztern kommen. - Ist die Eiie erst deciucirt, wie