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Noch sind in Absicht der Sicherung des absolutenEigenihums zwei Fragen zu beantworten; nemlich,wie soll die Verfälschung der Wechsel, und wie dieVerfälschung des.Geldes verhindert werden ? Ich lassemich um so lieber auf sie ein, uni dabei zugleich inein paar Beispielen zu zeigen, wie einer guten Policeiselbst das für unmöglich gehaltene ganz leicht sey.
Zuförderst von Wechseln. Ich rede von eigent-lichen Wechselbriefen, deren Werth jeder bezieht,der sie in den Händen hat, nicht von blofsen Assigns-tionen, in denen ein bestimmter Empfänger genanntist. An grofsen Handelsplätzen, besonders auf Mes-sen , verändert ein Wechsel in demselben Tage wohlsehr vielmal seinen Eigenthümer. Die Personen, durchderen Hände erging, kennen einander vielleicht nicht.Nun nimmt zwar nicht leicht ein Kaufmann einenWechsel, ohne dafs er das'Haus der Aussteller, unddie unterschriebene Hand kenne. Aber Heinde lassensich nachmachen; und kurz es werden falsche'Wech-sel wirklich ausgebracht, und angenommen , der Be-trug mit ihnen niufs daher wohl möglich seyn. Nunkommt es zwar zulezt allerdings an den Tag, dals derWechsel falsch sey, wenn er an den vorgeblichen Aus-steller zurückkommt. Aber wie soll man nun den, derihn untergeschoben hat, entdecken, und seiner-hab-haft weiden können, um an ihn wegen des Verlustessich zu halten? In der hier beschriebenen Foliceiord-nung macht dies nicht die geringste Schwierigkeit.
Die Namen derer, durch deren Hände der Wech-sel gelaufen ist, weiden ohnedies auf der 'Rückseite
desselben