die richterliche Strafe nicht als Mittel sondern selbstals Zwöck befrachtet werden, und srch auf einen une'r-forschlichen kategorischen Imperativ gründen soll-Da man in dieser Theorie wegen der vorgeschüztenUuerforschlicbkeit sich des Beweises seiner Behaup-tungen überheben kann, hat man gut, diejenigen wel-che anders denken, der Empfindelei, und einerajj'ektirten Humanität zu bezüchtigen, und sie kurzund gut Sophisten und Rechtsverdreher zu nennen;ganz gegen die gerühmte und mit Recht zu foderndeGleichheit {der Gründe ) und Ereiheit, (seine mitGründen unterstüzte Meinungen vorzutragen,; auf demGebiete der Philosophie. Dia einzige hervorragendeSeite dieses Systems, bei welcher man dasselbe anfas-<- aen könne, scheint mir diese : „Man hat me gehört,
„sagt man, dafs ein wegen Mords zum Tode Verur»„theilter sich beschwert hätte, dafs ihm damit zu viel? ,uud unrecht geschähe; jeder würde ihm ins Gesicht„lachen, wenn er sich dessen äusserte.“ Dies ist,blofs das ins Gesicht lachen abgerechnet, so wahr,dafs, wenn ein mit einer Blutschuld Behafteter selbstvon einer an sich ganz ungerechten, und von der Ver- ’schuldung nichts wissenden Gewalt ermordet würde,der Schuldige selbst, wenn er sich dabei seines Verge-hens erinnerte, und jeder, der darum wüfste, wür-de urtheilen müssen, dafs ihm daran gar nicht Unrechtgeschähe. Es ist völlig wahr, dafs wir genöthigtsind, zu urtheilen, in einer moralischen Weltordnung,unter einem allwissenden Richter nach moralischenGesetzen geschehe dem, der nach dein Gesetze behan-delt wird, das er selbst aufstellte, gar nicht Unrecht;und dieses den Menschen sich aufdringende Urtbeil
gründet