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Züchtlinge noch härter vorgestellt werde, als es wirk-lieh ist, und dafs Unterscheidungen mit ihnen vorge-nommen werden, die andere schrecken, ohne an sichein Uebel zu seyn, und die Geinülber zu verwildern ;z. B ausgezeichnete Kleidung, eine Fessel, die nichtschmerzt und nicht sehr hindert. Der Züchtling ge-wöhnt sich daran, und bei dem, der draufsen ist,macht es den gehörigen Eindruck.
V.) Das einzige Verbrechen, bei welchem selbstdie Bemühung, den Verbrecher zu bessern, nicht Stattfindet, und gegen welches sonach ohne weiteres mitabsoluter’Ausschliessung zu verfahren ist, ist absüht-licher vorbedachter Mord , (nicht etwa ein solcher deraus einer andern Gewaltthätigkeit zufälliger Weise er-folgte.) Der Grund davon ist dieser: wer gemordethat, von dem ist-zu besorgen, dafs er auch wohl wie-der morden könne. Aber der Staat hat das Rechtnicht jemanden zu nöthigen, sein Leben in Gefahr zusetzen. Er könnte sonach keinen zwingen, die Auf.sicht über einen Mörder zu übernehmen, der doch,um sich bessern zu können, eine gewisse Freiheit ha-ben rnüfste; und eben so wenig die andern für dieBesserung aufbewahrten zwingen, einen Mörder untersich zu dulden.
(Ich habe gesagt: der Staat habe nicht das Rechtjemanden zu nöthigen, sein Leben in Gefahr zu setzen.Aber jeder hat. das Recht, dasselbe freiwillig in Ge-fahr zu begeben. ■ Wenn nun etwa Gesellschaften, undmilde Stiftungen vorhanden wären.,, die. es auf jedeGefahr auch mit dem Mörder auf sich nehmen woll-ten»