Druckschrift 
<2> (1797) Zweiter Theil oder Angewandtes Naturrecht
Entstehung
Seite
116
Einzelbild herunterladen
 

116

ordentlicher Wirth ist nie ein Dieb, oder Räuber;nur der liederliche Wirth wird es. Der Rebellkann oft ein gutmüthigör nur verirrter Schwärmerseyn. Er berichtige seine Begriffe, lerne die Wohl-that der bürgerlichen Verfassung überhaupt, und ins-besondre der in seinem Staate kennen, und dann wirder vielleicht einer der treflichsten Bürger werden.Der Hoch verräther allein hat ehr- und treulos zugleichgehandelt; das Zutrauen des Volks für ein öffentlichesAmt kann er nie wieder erhalten. Er ist an Machtund Befehlen gewöhnt, und wird nicht leicht mit ei-ner bescheidenen Dunkelheit, und einem kleinenPrivatgeschäfte sich begnügen wollen. Aber es kämedarauf an, ob man seinen Sinn so weit herunterstim-men könnte. Dies mag schwer seyn : aber wer wolltedie absolute Unmöglichkeit desselben behaupten.(Dionys wurde Schulmeister zu Corinth.) DieHauptregel dabei ist : dafs man an ihrer Besserung

nicht verzweifle, und sie selbst nicht verzweifeln ma-che ; ferner, dafs sie noch eine gewisse Zufriedenheitmit ihrem Zustande, und die Hofnung des bessernbeibehalten. Beides wird unter andern dadurch beför-dert, dafs sie ihn selbst mit Freiheit statt der Aus-schliessung gewählt haben ; sich selbst die Aufgabeder Besserung gegeben haben. Sie werden sich selbstvertrauen, weil ihnen ja der Staat vertraut.

Diese Besserungsanstalten nun müssen nur auchzweckmäfsig eingerichtet seyn. Zuförderst, von derGesellschaft wirklich abgeschieden; nach dem Geistedes Gesetzes. Für allen Schaden, den diese aus derGesellschaft vorläufig ausgeschlossenen anrichten, hat

der