■wie sich flies unten näher zeigen wird ,• und es istnicht zu erwarten, dafs jemand sie wähle, oder, beider Versuchung zum Verbrechen sich damit beruhige,dafs er, falls sein Vergehen entdeckt werden sollte,sie wählen werde, — (Es ist dies auch bei der Strafede 3 gleichen Verlustes anzumerken, dafs der Schuldigesich ihr frei unterwerfen müsse , da sie gleichfalls eineReclitswohlthat ist. Aber es ist in diesem Falle garnicht anzunehmen, dafs jemand den Verlust des Gan-zen, der mit der Ausschliessung unmittelbar verknüpftist, für den Verlust eines Tlxcils wählen werde.)
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Ferner, es war von Besserung die Rede'in diesem li'Vertrage. Keinesweges von moralischer der innern Ge- Isinnungen. Denn darüber ist kein Mensch der Rieh, fter des andern, sondern lediglich von politischer, der ISitten und Maximen für das wirkliche Handeln. So Iwie die moralische Gesinnung Liebe der Fflicht um 1der Pflicht willen ist, so ist hingegen die politische, ILiebe sein selbst um sein selbst willen, Sorge für die ISicherheit seiner Person, und seines Eigentlmms ; und Ider Staat kann ohne alles Bedenken als sein Grundge- jis ez annehmen: liebe dich selbst über alles, und deineMitbürger um dein selbst willen. Diese über alles ge.hende Liebe für sich selbst, wird in der Hand desStrafgesetzes eben das Mittel, den Bürger zu nötliigen,dafs er die Rechte anderer ungekränkt lasse, indem je-der, was er dem andern Übels zufügt, sich selbst zu-fügt. Diese Sorge für die eigene Sicherheit ist es,welche den Menschen in den Staat trieb, und wer sie ■ iaufgiebt, hat keinen Grund in ihm zu bleiben. Sie
allein ist es , durch welche jeder dem Staate die erfo- ;
derliche