Aber es ist nicht schlechterdings nothwendig,dafs der Verbrecher in diesen Gesinnungen verharre.Es ist sonach wohl möglich, dafs ein zweiter Vertragüber die Abbiifsung, der für die Gegenwart ohne allenZweifel für rechtlich zu erkennenden Ausschliessungerrichtet werde, des Inhalts : Alle versprechen Allen,ihnen Gelegenheit zu geben, sich des Lebens in derGesellschaft wieder fähig zu machen, wenn sie dessel-ben für die Gegenwart unfähig befunden werden ; undwas in diesem Vertrage mit liegt, sie nach erfolgterBesserung wieder unter sich aufzunehmen. — Einsolcher Vertrag ist willkührlich, und wohlthätig :aber er kommt allen zu Statten, und der Verbrechererhält sonach durch ihn ein Recht, auf den Versuchder Besserung.
Zuförderst, die Strafe, welche diesem Vertragezufolge aufgelegt wird, ist eine Ahbülsung der gänz-lichen Auaschliessung, also eine Rechtswohlthat fürden Verbrecher. Aber man kann auf sein Recht Ver-zicht thun ; und es steht bei jedem , was er für Wohl-that halten wolle, und was nicht: er kündigt sich da-durch selbst an, als einen unverbesserlichen .Bösewicht*der die Zucht verschmäht, und ist ohne weiteres auszu-stofsen. Man glaube nicht, dafs dadurch ein Weg er-,ofnet werde, um der Strafe zu entgehen, und dafsdurch die Verstattung dieser Wahl, der Zweck desGesetzes, vom Verbrechen abzuschrecken, vereiteltwerde. Wenn der Staat vernünftig , und auch die be.nachbarten Staaten vernünftig eingerichtet sind, so istdie Ausschliessung vom Staate das schrecklichsteSchicksal, welches denj Menschen begegnen kann }
II wie