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’iS'atur eines solchen F.igenthums, der Aufsicht desStaats sich ganz entzieht,, der Staat aber doch fiir sei-nen sichern Unterhalt zu sorgen hat, so mufs der Kauflso geschlossen werden, dafs die ’Subsistenz desVer-käufers auf jeden Fall gesichert sey, und er nie demStaate zur Last fallen könne. Diese Sicherung kann?; entwedekdadurch geschehen, dafs dem Verkäuferein so-i genanntes Ausgedinge in seinem Hause, oder an seinemGrundstüke verbleibe,- oder dafs sein Kapital unter derAufsicht des Staats sicher angelegt werde. Er ist nicht; absoluter Eigenthümer seines Geldes, weil es sein ein-ziger Unterhalt bleibt, und er dem Staate, über dieMöglichkeit seiner Subsistenz verantwortlich ist. Werda verkauft, giebt ein Eigenthum auf, indem er einanders erhält, und eben so der Käufer, wie sich dies. von sqlbst versteht.
Eine zweite Art der Acquisition und Derelictionist die absolute, wo derjenige, der ein Eigenthum ac-quirirt, dem, der es ihm zu Gunsten derelinquirt,gar kein Aequivalent giebt: . Schenkung und Testa-ment. — Zuerst von der Schenkung.
Das Eigenthum , welches durch Schenkung abge-treten wird, ist entweder, relatives oder absolutes.Wie über das erstere überhaupt kein aussergericlitli-eher Vertrag gültig ist, so ist auch eine aussergörichdi-che Schenkung desselben nicht gültig. — Schenkungdes absoluten Eigenthums aber wird gültig durchUebergebuug von Hand in Hand. Es kann sonach nie einStreit darüber entstehen, oh das Geschenk angenommenWorden sey, oder nicht. Hat der Beschenkte im er-
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