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<2> (1797) Zweiter Theil oder Angewandtes Naturrecht
Entstehung
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Künftiges; und selbst diesem vorübergehenden Ge-nüsse würde, bei dem Gedanken, dafs noch andereunsers gleichen da wären, die dasselbe Recht daraufhätten, die Rechtlichkeit mangeln. Durch Vereini-gung aller organischen Kräfte constituirt sich eineNatur; durch Vereinigung der Willkühr aller dieMenschheit. Das Wesen der rohen Materie, wel-che selbst nur neben der organisirten und nur alsTheil des organisirten Weltganzen zu denken istbesteht darin, dals in ihr kein Theil anzutreffensey, der nicht den Grund seiner Bestimmung in sichselbst habe, dessen Trieb nicht durch sein Seyn, undsein Seyn durch seinen Trieb vollkommen erklärtwerde ; dafs der organisirten darin , dafs in ihr keinTheil angetroffen werde, der in sich selbst den Grundseiner Bestimmung habe, und in dem nicht Triebangetroffen werde, der ein Seyn ausser ihm, nichtSeyn angetroffen werde, das einen Trieb ausser ihmvoraussezt. Das gleiche Verhältnifs ist zwischen demisolirten Menschen und dem Bürger. Der ersterehandelt lediglich um seine Bedürfnisse zu befriedi-gen, und es wird keines derselben befriedigt, aus-ser durch sein eigenes Handeln ; was er äusserliclrist, ist er nur durch sich. Der Bürger hingegenhat mancherlei zu thun und zu lassen, nicht um seinselbst, sondern um der andern willen; ciagegen wer-den seine höchsten Bedürfnisse befriedigt, ohne seinZuthun, durch das Handeln der andern. ln demorganischen Körper erhält jeder Theil immerfort dasGanze, und wird,indem er es erhält, dadurch selbsterhalten; eben so verhält sich der Bürger zum Staat.Und zwar, es bedarf bei dem einen so wenig wie

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