26
bei dem andern einer besondern Veranstaltung fürdiese Erhaltung des Ganzen, jeder Theil', oder je-der Bürger erhalte nur sich selbst in dem durch dasGanze ihm bestimmten Stande, so erhalt er eben da-durch an seinem Theil das Ganze: und eben dadurch,dafs das Ganze jeden Theil in diesem seinem Standeerhält, kehrt es in sich seihst zurück, und erhaltsich selbst.
\
Zwei