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Der Mensch und die Naturdinge.
Jedermann weifs aber, wann und wann allein sie mich er-freuen. Nämlich, wenn ich sie billige. Sie verletzen mich,wenn ich sie mifsbillige.
Und was heifst nun dies, ich billige einen Affekt oderein inneres Verhalten, das ich in einem Anderen finde?
Setzen wir zunächst andere Möglichkeiten des innerenVerhaltens an Stelle derer, die hier in Rede stehen. Was etwaheifst dies, ich billige ein fremdes Urteil? Wiederum weifsjedermann: Diese Billigung besagt nichts anderes, als dafs ichso urteile wie der Andere urteilt. Die „Billigung“ eines Urteilsist die Einstimmigkeit meines eigenen mit dem fremden Ur-teilen. Ebenso besagt die Billigung eines fremden Wollens,dafs mein Wollen mit dem Wollen des Anderen übereinstimmt.Die Billigung des fremden Wertens, dafs ich ebenso werte,wie der Andere wertet. Kurz, Billigung ist Übereinstimmungoder Einstimmigkeit meiner und eines Anderen. Ein inneresVerhalten eines Anderen billigen, heifst, sich innerlich ebensoverhalten. Es heifst sein Verhalten innerlich „mitmachen“.
Das Gefühl der Freude nun ist ein Wertgefühl. Es istder Ausdruck eines Wertens. Also besagt auch die „Billigung“der Freude eines Anderen: Ich stimme in die Freude desAnderen ein, mache sie innerlich mit.
Und das Gleiche gilt dann weiterhin von jedem Affekt.Auch den Zorn eines Menschen billige ich, wenn ich zumGegenstand des Zornes mich innerlich ebenso verhalte wie er.— Dabei ist nicht die Rede von der Billigung in Worten, son-dern von der tatsächlichen inneren Billigung. Diese, sage ich,besteht jederzeit in nichts anderem als im innerlichen Mit-machen.
Ich kann aber das innere Verhalten eines Anderen inner-lich mitmachen, wenn und soweit dieses „Mitmachen“ für michein freies, ohne innere Hemmung und Reibung sich vollziehen-des eigenes Tun, oder ein eigenes freies sich Auslebenbedeutet; d. h. wenn das innere Verhalten des Anderen meinemeigenen Wesen entspricht, so dafs in einem gleichartigeninneren Verhalten eine Kraft, ein Drang, ein Bedürfnis, vielleichteine Sehnsucht meines eigenen Wesens zur Geltung kommt.