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1 (1903) Grundlegung der Ästhetik
Entstehung
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Fünftes Kapitel : Die monarchische Unterordnung und das ästhet. Ganze. 85

wie sie das römische und Renaissancesystem auszeichnet, zumIneinanderhineinwirken und wechselseitigen Sichfortreifsen beidergeworden ist.

Wie wenig diese verschiedenen Möglichkeiten sich wechsel-seitig ausschlieîsen, erhellt schliefslich am deutlichsten, wennman berücksichtigt, dafs in der Baukunst die letzte Masse, dieMasse im absoluten Sinne, der Raum ist, zunächst der von demBauwerk unmittelbar in Anspruch genommene und eingeschlossene,dann aber auch, bald mehr, bald minder, der umgebende Raum.Ihm gegenüber ist schon jeder Teil des körperlich erfülltenRaumes, die Säule, der horizontale Balken, auch die Wand, Ver-dichtung. Alle diese Teileherrschen in dem Raum, mit engeremoder weiterem Herrschaftsgebiet. Zugleich sind sie doch wiederumalle dem Ganzen des Raumes, und dem darin waltenden, ansich ungeschiedenen Raumleben, dienstbar und untergeordnet.

Stufenweise monarchische Unterordnung.

Das Prinzip der Unterordnung der herrschenden Elementeunter die ungeschiedene Einheit und das Gesetz des Ganzenhindert nun aber, wie schon angedeutet, nicht, dafs die mehr-fachen herrschenden Elemente, die wir im vorstehenden vor-aussetzten, zugleich herrschenden Elementen höherer Ordnungund schliefslich einem höchsten allbeherrschenden Elemente sichunterordnen. Damit stolen wir auf einen neuen Punkt derÜbereinstimmung zwischen der monarchischen Unterordnungund der Unterordnung unter das Gemeinsame. Auch bei dermonarchischen Unterordnung besteht ein Prinzip derstufen-mäfsigen Unterordnung. Und auch bei ihr vollendet sicherst in solcherPotenzierung das Unterordnungsprinzip, undgelangt zur höchsten ästhetischen Wirkung. Dieselbe schafftdie monarchische Einheit der zunächst aufsereinander liegendenmonarchischen Einheiten.

Auch das Prinzip der stufenmäfsigen monarchischen Unter-ordnung ist ein Prinzip der Differenzierung, nur eben derDifferenzierung eines Punktes, in welchem das Ganze sichzusammenfafst, in untergeordnete Einheitspunkte; oder einer