Druckschrift 
1 (1903) Grundlegung der Ästhetik
Entstehung
Seite
82
Einzelbild herunterladen
 

82

Die allgemeinen ästhetischen Formprinzipien.

dort so zu charakteristischen Bildungen sich verdichtet, zugleichauch in ihrer ursprünglichen Ungeschiedenheit bestehen bleibt.

Dies wiederum kann heiîsen: Sie bleibt mit selbständigerBedeutung neben oder aufser den Gliedern; oder sie bleibtbeim Prozesse der Verdichtung, als ein gegen die Glieder neu-trales Zwischenstehen; oder aber sie durchdringt dieGlieder, derart, dafs die Glieder einerseits zwar heraustreten,andererseits doch wiederum in der Masse stecken bleiben unddie Masse und die Glieder bestimmend, bezw. umgestaltendineinander hineinwirken.

Alle diese Möglichkeiten können wiederum in verschiedenerWeise und in verschiedenen Graden sich verwirklichen. Vorallem aber ist zu betonen, dafs sie nicht sich ausschliefsendeGegensätze sind. Sie werden sogar überall in gewissem Gradegleichzeitig verwirklicht sein. Nur wird die eine oder die anderejedesmal dominieren, und dem Ganzen sein charakteristischesGepräge geben.

Welche dieser Weisen des bedeutsamen Heraustretens derMasse, d. h. der an sich ungeschiedenen Einheit des Ganzenaber verwirklicht oder vorzugsweise verwirklicht sein mag, injedem Falle besteht ein allgemeines Prinzip des GleichgewichtesderMasse und der das Ganze in dieser oder jener Richtungund Hinsicht verdichtenden, aus der Masse heraustretendenElemente. Dies Prinzip schlägt aber angesichts des Ganzenum in ein Prinzip der Herrschaft der Masse, d. h. der an sichungeschiedenen Einheit des Ganzen. Die herrschenden Elementeherrschen, aber sie ordnen sich, indem sie dies tun, dieserEinheit unter. Sie müssen in ihrer Herrschaft dienen, nämlichdem Sinn und Gesetz des Ganzen. Sie dürfen herrschen undsollen herrschen, soweit sie diesem dienen.

Beispiele.

Bleiben wir aber noch einen Augenblick bei den vorhin be-sonders herausgehobenen Möglichkeiten. Erstens: DieMasse,* d. h.\.die ungeschiedene Einheit des Ganzen oder das Ganze'j 1 '- CVJals ungeschiedene Einheit,\ sein ungeschiedenes Grundwesen,