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Die allgemeinen ästhetischen Formprinzipien.
Ein Beispiel: Der goldene Schnitt.
Die immanente Unterordnung stellte ich oben voran. Unddie Unterordnung der kleineren unter die gröfsere Ausdehnungdes Rechtecks war uns dafür das erste Beispiel. Hier nun zeigtsich in möglichst einfacher und einleuchtender Weise die Gel-tung des soeben formulierten allgemeinen Prinzips.
Wie bekannt, haben sich unter allen möglichen Recht-ecken — von der Weise ihrer Verwendung abgesehen — die-jenigen als die wohlgefälligsten erwiesen, die annähernd imVerhältnisse des goldenen Schnittes gebildet sind. Dabei be-zeichnet man als „im Verhältnis des goldenen Schnittes“ gebildetsolche Rechtecke, deren kleinere Seite zur größeren sich ver-hält, wie diese letztere zur Summe der beiden. Ein solchesRechteck wäre annähernd etwa dasjenige, bei welchem die Längeder kleineren Seite = 5, die der gröfseren = 8 wäre. 5:8 istannähernd = 8 : (5 + 8) oder = 8:13. Ein solches Rechteck nunhat vor schmäleren und vor breiteren Rechtecken den Vorzuggröfserer Wohlgefälligkeit.
Dazu bemerke ich: Es darf jetzt als allgemein zugestandenangesehen werden, — was freilich von vornherein hätte ein-leuchten sollen —, dafs das Verhältnis des goldenen Schnittes,wie überhaupt, so auch in diesem Falle an sich ästhetisch völligbedeutungslos ist, dafs nirgends das Stattfinden dieses Zahlen-verhältnisses irgend welche Wohlgefälligkeit begründet.
Dann erhebt sich aber die Frage, woher denn die zweifel-lose besondere Wohlgefälligkeit jener annähernd nach demgoldenen Schnitt gebildeten Rechtecke komme.
Auf diese Frage nun gibt das oben aufgestellte Prinzipdie Antwort. Die fraglichen Rechtecke sind einmal solche, inwelchen die kleinere Ausdehnung der gröfseren entschiedenuntergeordnet ist. Ist die größere Ausdehnung die vertikale,so ist das Rechteck ein entschieden stehendes; ist sie diehorizontale, so ist es ein entschieden liegendes.
Und andererseits hat doch in diesen Rechtecken die kleinereAusdehnung diejenige Gröfse, die sie unbeschadet dieser ent-schiedenen Unterordnung haben kann. Sie kommt, vermöge