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1 (1903) Grundlegung der Ästhetik
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Viertes Kapitel: Prinzip der monarchischen Unterordnung.

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Viertes Kapitel: Prinzip der monarchischen Unterordnung.

Diemonarchische Unterordnung.

Alle ästhetischen Formprinzipien, die im Bisherigen fest-gestellt wurden, sind nichts als notwendige nähere Bestimmungendes einen Formprinzips der qualitativen Einheitlichkeiteines Mannigfaltigen: Ein Gemeinsames hat eine psychischeoder apperzeptive Selbständigkeit, tritt für sich heraus, hebtsich bestimmt heraus, und dies Gemeinsame geht zugleich, ohnesich oder sein selbständiges Dasein aufzugeben, in Unterschiedeund Gegensätze auseinander. Dieser Sachverhalt entspricht derin der Natur der Seele liegenden Tendenz, einheitlich zu apper-zipieren, oder ein Mehreres als qualitatives Ganze aufzufassen,und zugleich in diese Einheitsapperzeption oder diesen einenAkt der Apperzeption mehrere gesonderte Akte der Apperzeptiondes Einzelnen unmittelbar einzuordnen, derart, dafs jener eineAkt der Apperzeption unter voller Festhaltung seiner Einheit ineine Mehrheit von Akten der Apperzeption sich gliedert.

Zugleich mit dieser Tendenz der qualitativen Vereinheit-lichung besteht aber in der Natur der Seele eine andere Tendenzder Vereinheitlichung. Die apperzipierende Seele trägt in sichnicht nur die Tendenz der Zusammenfassung eines Mannig-faltigen zur Einheit in dem soeben von neuem bezeichnetenSinne, sondern es ist in ihr zugleich die Tendenz des Zu-sammenschlusses des Mannigfaltigen in einer Einheit, d. h. desZusammenschlusses desselben in einem Punkte. Es liegt inder Natur der Seele eine Tendenz der Unterordnung desMannigfaltigen nicht nur unter ein in dem Mannigfaltigenliegendes Gemeinsame, sondern zugleich der Unterordnungdes durch solche Unterordnung Vereinheitlichten unter einElement oder einen Teil des Mannigfaltigen. Diese Unter-ordnung bezeichne ich als monarchische Unterordnung.

Zu diesermonarchischen Unterordnung gelangen wirleicht von dem vorhin betrachteten Quadrate aus. ln dem-selben ist die flächenhafte Ausdehnung eine einzige, sich selbstgleiche in doppelter oder dreifacher Hinsicht. Sie ist in