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Die allgemeinen ästhetischen Formprinzipien.
Intellektuale und ästhetische Lust.
Die Lust aus der erfahrungsgemäfsen Verständlichkeit oderder empirischen Einheitlichkeit habe ich hier vorangestellt, —nicht, weil sie für unseren gegenwärtigen Zweck, d. h. für dieÄsthetik, in erster Linie, sondern weil sie für dieselbe garnicht in Betracht kommt. Sie liegt völlig aufserhalb derästhetischen Sphäre. Ich habe sie zuerst erwähnt, um sie —auszuscheiden. Die Lust aus der erfahrungsgemäfsen oderempirischen Einheitlichkeit oder Verständlichkeit ist, allgemeingesagt, intellektuale Lust. Und diese ist ganz besondererArt, und' von aller ästhetischen Lust grundsätzlich verschieden.Beide repräsentieren die äufsersten Gegensätze innerhalb unserersLust- oder Wertgefühls.
Eine Bemerkung, die hierhin gehört, wurde oben schongemacht. Ich sagte, die ästhetische Lust sei allemal Lust aneinem Gegenstände. Dagegen ist es das Eigentümliche derintellektualen Lust, dafs sie nicht Lust an Gegenständen ist,sondern aller „gegenständlichen“ Lust als etwas völlig anderesgegenübersteht. Wir werden derselben unmittelbar inne alseiner solchen, den Gegenständen fremden Lust.
Und wir verstehen, wiefern es so sein mufs. Was erfahrungs-gemäfs zusammengehört, gehört nicht zusammen, weil es Diesoder Jenes, d. h. so oder so beschaffen ist, sondern weil esdie Erfahrung, ohne Rücksicht auf seine Beschaffenheit, sozusammengefügt hat. Fasse ich demnach das erfahrungs-gemäfs Zusammengehörige zusammen, so ist das in mir Wirk-same, und der gegenwärtigen Nötigung der ZusammenfassungEntgegenkommende, nicht die Beschaffenheit der Objekte, son-dern eben diese von der Beschaffenheit der Objekte, ebensowie von mir, völlig unabhängige „Erfahrung“.
Es stammt also auch die Lust, die aus diesem Entgegen-kommen entsteht, nicht aus den so oder so beschaffenenObjekten, sondern aus dieser Tatsache, die den Namen „Erfah-rung“ trägt. Und demgemäfs wird sie auch nicht auf die Objektebezogen. Ich fühle sie nicht als Lust an den Objekten, sondernals Lust an diesem Abstraktum „Erfahrungsgemäfsheit“. Nicht