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2 Einleitung.
Soweit die Ästhetik beschreibt, und verständlich macht oder„erklärt“, ist sie eine — beschreibende und erklärendeWissenschaft. Zu solchen Wissenschaften nun hat man inscharfen Gegensatz gestellt die normativen oder Normwissen-schaften. Dieser Gegensatz scheint völlig klar. Es ist etwasanderes, ob ich frage, was eine Sache sei, und warum sie sosei, wie sie ist, oder ob ich die Frage stelle, ob oder wieetwas sein solle. Es ist etwas anderes: die Angabe einerTatsache und einer Tatsachengesetzmäfsigkeit, und die Vor-schrift, die Forderung, kurz die Norm.
Und doch ist dieser Gegensatz auch wiederum gar keinGegensatz. Gesetzt, ich kenne die Bedingungen für die Er-zeugung eines Schönheitsgefühles; ich weifs, dafs und warumdiese Faktoren zur Erzeugung desselben geeignet, jene dazuungeeignet sind; ich kenne die Gesetzmäfsigkeit, nach welchergewisse Bedingungen in ihrem Wirken und Zusammenwirkendas Schönheitsgefühl hervorrufen, andere störend eingreifen.Dann kann ich ohne weiteres auch sagen, welche Bedingungenerfüllt sein müssen, und was zu vermeiden ist, wenn das frag-liche Schönheitsgefühl ins Dasein gerufen werden soll. D. h. dieEinsicht in den tatsächlichen Sachverhalt ist zugleich eineVorschrift.
Dies gilt nicht nur hier, sondern auf allen möglichen Ge-bieten. Nämlich überall da, wo eine Theorie und eine Techniksich gegenüberstehen. Physikalische Einsichten sind zugleichVorschriften für die physikalische Technik, physiologische Ein-sichten zugleich Vorschriften für die physiologische Technik,d. h. die ärztliche Praxis. So sind auch ästhetische Einsichtennotwendig zugleich Vorschriften für die ästhetische Technik,d. h. für die Kunst.
Hiergegen höre ich nun einige Künstler und Kunstfreundelaute Einsprache erheben. Der Künstler sei frei; niemand habeein Recht, ihm Vorschriften zu machen; die künstlerischeIndividualität dürfe und solle schrankenlos sich ausleben.
Dies alles sind höchst einleuchtende Wahrheiten. Esgibt nichts Selbstverständlicheres als diese absolute Freiheit
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