Druckschrift 
1 (1797)
Entstehung
Seite
379
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i. C. Von dom Reckt der höchst. Gewalt überh. Z79

stillschweigende Bedingung, welche sich der Mensch gefallenläßt, sobald er sich in einen Staat begiebt.

Sehr weit umgreifend ist also zwar allerdings das Rechtder höchsten Gewalt im Staate, alles zu thun, was dasWM des Staats erfordert, und eines Zwangs fähig ist,welches man unter den Namen Machtvollkommen-heit begreift, aber weiter geht sie doch nicht, als die all-gemeine Wohlfahrt cs erfordert Dies ist also ihr Ziel,das sie stets vor Augen haben muß und das sie nie über-schreiten darf. Wo nicht das Wohl des Staats einrritt,da ist auch der Regent nicht berechtigt, etwas zu befehlen»Thut er es dennoch, so artet seine Negierung in Tyrannei)und Despotismus aus. Der Regent hört alsdann auf Re-gent zu seyn und wird unerträglicher Tyrann und Despot.Er vergißt unter welchen Bedingungen seine Unterthanensich seiner Negierung unterworfen haben, und macht sichunwürdig, sie ferner zu führen.

Dank sey es der Aufklärung, welche freylich denen,die das Licht zu scheuen Ursache haben, eben so verhaßt isi,als wcyland der Geistlichkeit das Licht war, welches Lulheranzündele, daß der Name Despot immer gehässiger wird,daß Fürsten dies selbst fühlen, und daß sie sich immer mehrdavon überzeugen, allgemeine Wohlfahrt müsseder Zweck aller ihrer Regentenhandlungsnseyn. Fürsten und Obrigkeiten die diese Ueberzeugung ha-ben und darnach handeln, haben denn auch nicht Ursachsich vor Emissairs irgend eines Klubs, oder vor sogenanntegefährliche Schriften zu fürchten; Despoten hingegen, oderschwache Fürsten, die stch von habsüchtigen Ministern, Mai-tressen, Hosteuten oder Pfaffen beherrschen lassen und durchdiese eine Geißel ihres Landes werden, veranlassen dadurch