Druckschrift 
1 (1797)
Entstehung
Seite
340
Einzelbild herunterladen
 

<Z4<2 2. B. Von der Pers. des Kais. u. den Reichsst.

Die Zahl der katholischen Reichsstädte ist übrigens un-gleich geringer, als die der evangelischen, denn so sind blosEölln, Aachen, Nochweil, Ueberiingen, Gemünd, Weil,Wangen, Pfullendorf, Offenburg, Gengenbach, Z-ll,Buchhorn und Buchau katholisch, alle andre aber, ausserden bereits genannten vermischten, evangelisch. Und csdürste selbst noch bey einigen dieser Städte die Frage seyn,vb sie nicht billig gemischt seyn sollten *).

Sechstes Capitel-

Don

den R e t ch s k r e l s e n

§. ro6.

Mächst der Collegiaieincheiiung der teutschen Reichsständekömmt vorzüglich die Eintheilung in Kreise in Betrach-tung. Ganz Leukschland ist nemlich in zehn Kreise odergeographische Distrikte eingethcilt, mithin gehört auch, odersollte doch wenigstens ein jeder Neichsstand zu einem Reichs«kreise gehören. Nur macht Böhmen hievon eine Aus-nahme, indem das Königreich Böhmen weder selbst einenbesonder» teutschen Reichskreis ausmacht, noch zu einem

°>) Man s. überhaupt von der Rcli§ionseige»schaft der Reichs-städte Moser von der Reichsstädtischcn Regimentsverfassmig,zweytes Buch , womit jKwch der zu Franks, und Leipzig 177;.hcrausgekommene Ä n Hang zu vergleichen ist« °

Moser von der deutschen Kreisverfassung. §rft.».Leip-zig ? 77 ;. 4 , Versuch einer staatsrechtlichen Theorie von denteutschen Rcichskreiseo überhaupt, und dem Schwäbischen ins-besondere. Kempten 1787. f. Th. r. u. a. in K-