Druckschrift 
1 (1797)
Entstehung
Seite
288
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288 2. B. Von der Pers. des Kais. u. den Reichsst.

wieder die fünfte Stelle im kurfürstlichen Collegio erhalten,und genau genommen ist die Baiersche Kurwürde erloschen.Kurpfalz nennt sich indessen jetzt Pfalzbaiern und ver-langt, daß es unter diesem Namen im Kurfürstenrath auf-gerufen werden soll. Allein es geschieht dies nicht, sondernman bedient sich blos des Ausdrucks Pfalz, wogegen sichaber Kurpfalz sowohl auf dem Reichstag im I. 1778. alsbeym Wahlconvent 1790. zu verwahren gesucht hat.

Endlich ist auch z) zu Ende des vorigen und Anfang desgegenwärtigen Lahrkunderts noch eine neueKur zum Bestendes Hauses Braun schweig errichtet, wovon aber bereitsin dem vorhergehenden (H. 66.) das Nöthige bemerkt wor-den ist. Hier ist nur noch nachzuhohlen, daß bey Gelegen-heit der im Z. 1708. geschehenen Einführung Braunschweigsin das Kurcollegium, auch Böhmen zugleich readmitkirtwurde. Böhmen war nemlich seit einigen Jahrhundertengar nicht mehr auf die teutschen Reichstage gekommen, undselbst auf den Wahltagen von aller Derathschlagung überdie Wahlcapitularion ausgeschlossen. Endlich fieng manam Wiener Hofe an, die Wichtigkeit dieser Neichstagsstim-me einzusehen, und wollte sie wieder auöüben. Allein dieSache fand Schwierigkeiten, indem besonders Kurbaiernund Frankreich sich sehr degegen setzten. Zuletzt nützte manden günstigen Zeitpunkt, da Baiern in die Acht erklärt war.und so wurde dte Readmission glücklich durchgesetzt.

§. 86 .

Was die Religions-Eigenschaft der Kurfürstenbetrist, so ist diese seit den Zeiten der Reformation sehr ver-schieden gewesen. Von 154z — r548- waren nicht nur diedrey weltlichen Kurfürsten (Böhmen konnte nemlich

nicht