2Z2 2. B. Von der Pers. des Kais. u. den Reichsst.
spruch, theils fielen sie ins lächerliche *). Endlich blieb dieganze Sache liegen, und Braunschweig begnügte sich mitdem bloßen Titel eines Erzschazmeisters **), den es nochimmer, jedoch mit pfälzischen Widerspruch fortführte. Al-lein als im Z. 1777. das Kurhaus Vaiern ausstarb, so istdadurch der ganze Streit gehoben, denn nun ist das Erz-^truchsessenamt wieder au Pfalz und das Schazmeisteramtan Draunschweig zurückges§llcn. ,
§. 67.
Außer den bisher genannten Erz - und Erbämtern giebtes noch ein Erbamt, ohne daß jedoch ein solches Erzamtvorhanden wäre. Dies ist das Neichserbthürhüter-amt, welches die Freyherrn, jetzt Grafen von Wert Hernbekleiden. Ihre Verrichtung besteht darin, daß sie amWahl - und Krönungstage des Kaisers mit dem Staabe inder Hand bcy den Thüren der Kirche und des Chors dieAussicht haben.
In älteren Zeiten gab es noch mehrere Neichsämter, dieaber in Abgang gekommen sind. Die Grasen, nachma-lige Herzoge von Geldern waren Erbkammerdiener,denn sie hatten bas Recht den Kaiser bey feyerlichen Gele,
*) Außer den bereits angeführten Leyden Erzamtcrn kamennoch folgende in Vorschlag: das Erz jagermeisteramt,
das Erzfeldherrnamt, das Erzschildtragera mt,das Erzkuchelmci st c r- und das Erz v 0 rschneid era m t.Mosers Staatsrccht Th. 6 . S. 9z.
Es hat jedoch Kurbraunschwcig dieses Erzamt im J. 1742.bey der Krönung K. Carl VII. wirklich verrichtet. Der Kur-fürst von Baicrn überließ damals, weil er selbst.Kaiser wurde,sein Erztruchsessenamt an Kurpfalz und dieses das Erzschazmei-steramt an Kurbraunschwcig. S. Mosers Grundsätze zum. all-gem. Staatsr. Bd. 2. S. 240.