r. C. Von der Person des Kaisers. 241
7) Die zwey Köpfe des Sigmundische» Adlers sind am
> ersten mit einem heiligen Schein umgeben.
8) Kaiser Karl der V. hat die Brust des zweyköpfigtenAdlers am ersten mit einem Schisd belegt, auf welchemsich die Kaiserlichen Länderwapen befinden, und dieseGewohnheit dauert noch heut zu Tage fort.
Dieses Wapen wird besonders auf den kaiserlichen Sie-geln gebraucht, die von verschiedener Größe sind. Dasgroße Kaiserliche Majestalssiegel, wird entweder in Gold,oder in rorhem Wachs ausgedruckc, und bey feierlichen wich-tigen Ausfertigungen an die Urkunde in einer Kapsel vonGold, Silber, oder Holz gehangen, außerdem aber auchnur auf oder unter die Ausfertigung gedruckt. In jenemFall und wenn das Siegel in Gold ausgedruckt ist, wirdes gold ne Bulle genannt. Heutiges Tages geschiehtdieses nur sehr selten. Gewöhnlich wird bey Standsserhö,hungs - und andern dergleichen Urkunden das Siegel in ro,hem Wachs ausgedrückt, welches in einer silbernen vergol-deten Kapsel ist. In ältern Zeiten hatte man die Kaiserin ihrer Wahlcapilulakion verpflichtet: „Die güldne Bull,als ein uraltes Insigne eines regierenden Römischen Kaisersoder Königs an kein ander Diploma, als welches bey derReichskanzler) mit seiner Verwilligung ausgefertigt wordensey, hangen zu lasse,,." Seit Leopolds I. Zeiten ist aberdiese Stelle wieder aus der Lapitulation fortgelassen worden.
§. 60.
Was die Residenz des Kaisers betcift, so giebt eseigentlich jetzt keine kaiserliche oder Reichs-Residenz mehr.In ältern Zeiten hakten die Kaiser durch ganz Teutschlandihre Palatia oder Burgen sowohl aus dem Lande, als inErster Band, Q,