T Z4 *'V. Alsgem, Kcnntniß des teutsch. Reichs,
teutschen Monarchie gehalten, Aber freylich darf man sichin Sen damaligen Zeiten keinen solchen Reichstag denken,als unser jetziger,N?ichstag ist, doch findet sich, daß schonin dem achten Jahrhundert die versammelten Magnaten sichin die beyden Claffen des geistlichen und weltlichenStandes theilien. Die Geistlichkeit, welche sich von jeherMd überall vorzudrängen gewust hat, nahm die rechtsSeite des Königs ein, und beobachtete unter sich den Rang,den sie in der Kirche hatte, mithin saßen die Erzbischöfeoben an, dann folgten die Bischöfe und endlich die Präla-ten, welche das Recht hatten auf den Reichstagen zu er-scheinen, Zur linken Seite des Königs saßen die Herzo-ge, dann die Pfalz - Mark - Land - uud Burggrafen, undzuletzt die bloßen Grasen und Dynasten. Alle waren alsdie Magnaten des Reichs zu betrachten, aber unter ihnenselbst war doch wieder ein Unterschied, denn ein Bischof«der vollends ein Erzbischof hatte einen ungleich höherenRang, als der bloße Abt, und eben so konnte sich auch einbloßer Graf nicht mit einem Pfalz- Mark- Land - oderBurggraf, vielweniger einem Herzog messen. War es nunauch gleich streitig, ob der einzelne Erzbischof und Bischof,dem einzelnen Herzog, oder Mark-und Landgrafen vor-ging , so war es doch gewiß, daß die Erzbischöfe und Bi-schöfe eben so den Rang vor den bloßen Grafen hakten, alsden Herzogen, Pfalz - Mark- Land - und Burggrafen derRang vor den bloßen Prälaten zustand. Sie waren daherunter Yen Großen des Reichs die ersten, fördsrften,Fürsten, x»-rucr/>e5, und wer in diese Claffe gehörte, hat-te, wenn er vom König selbst belehnt wurde, die fürstli-che Würde und gehörte zu dem Fürstenstande; aufsie folgten erst die bloßen Prälaten und Grafen, welche diyzweyte Claffe ausmachten,