Einleitung. z l
Ach der Fall ist Mit Zroit publique ä'-ssl'ema^ne.
r78r. z.
§. io.
Die Schriften der Staatsrechtsgelehrten lassen sich füg-lich in 8 Classen bringen, und es ist, sobald man eine nuretwas zahlreiche Büchersammlung im Fach des Staatsrechtshat, durchaus nöthig, sie wenigstens auf irgend eine schick,liche Art zu ordnen. Den ersten Platz nehmen billig dieQuellen dieser Wissenschaft, daß heißt die Neichsgrund-gesetze*), Urkunden und öffentliche Staatsschriften, welchetheils in einzelnen Abdrücken, theils in ganzen Sammlun-gen zu haben sind. Für den academischen Gebrauch istbiSjetzt vorzüglich das ssorpus lur. kubl. acaäsrrncum vonSchmauss, wovon die neueste Ausgabe durch die Bemü-hung des Hrn. Dr. Hommel zu Leipzig 1794. in gr. z.erschienen ist, zu empfehlen. Eine noch zweckmässiger ein-gerichtete Sammlung hat Hr. Hofrach Schnaubert zuliefern versprochen, aber bis jetzt sein Versprechen noch nichterfüllt. Sobald man aber mehr im teutschen Staatsrechtselbst arbeiten will, kann man die Sammlung derNeichsabschiede, welche zu Frankfurt am Mayn in 2
Bey der Anführung der Reichsgesetze pflegt man sich fol-gender Abkürzungen zu bedienen: /r. L. oder G. B. goldnc Bulle,/MresLuIIs; R. A-oder Id. I. Reichs-Abschied , Idseeffus Im-xerii ; D. A. oder Id. O. Deputatious - Abschied , Idscellus Oe-xurationis ; I. R. A. oder Id. I. X. Jüngster Reichs-Abschied(von 16^4.) Idecsllus Imperii dtovilnmus: Lonc. dt. 6. Loncor-äatL ddarionis Oermmncas ; C. G. O. oder o. L. Cammer-Ge-richts - Ordnung , OräiNsrio Lameralis; L. O. L. Concept derCammer - Gerichts - Ordnung; V- A. oder L. V. Visitations-Abschied , ldscessus Viüratioms ; W. F. oder k. Westphali,scher Friede, kax ^Vestpstalica; O- F. oder I. ?. O. Osnabrücki,scher Friede, Inürum. kaa. vsnabr.; M- §, oder I. k. dl. Müll-sterschcr Friede, Inkrum. kse. LlsnaKer.