Druckschrift 
1 (1797)
Entstehung
Seite
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Einleitung.

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mung den Character eines Etats rat Hs erthcilt hatte,sich lebhaft für ihn interessirt hätten, und verschiedene kai-serliche Rescripte seinetwegen ergangen wären.

Seit dieser Zeit hat er zu Stuttgard privatt'sirt, undseine Zeit mir Dücherschreiben zugebracht. Ost hatte er we-gen seiner Freymüchigkeit großen Verdruß, und oft nahmer sichs daher vor, nichts weiter zu schreiben, aber er 'wareinmahl so sehr daran gewähnt, daß er es nicht lassen konn-te- Und dies war allerdings Gewinn für das teutscheStaatsrecht. Ein Mann, wie Moser, der in so vielenund mancherlei) Situationen gewesen war, der dabey einenso ausserordentlichen Fleiß und nicht zu ermüdende Tätig-keit halte, und ein so hohes Alter erreichte, konnte unmög-lich etwas schlechtes liefern. Alle seine Schriften, vorzüg-lich sein großes, mit Einschluß der Zusätze aus 52 Bänden in4. bestehendes Werk'über das teutsche Staalsrecht, wovoner nachher einen Auszug, Ergänzung und Fortsetzung unterverschiedenen Titeln lieferte, und seine lAumerkungen überdie Wahlcapitulationeu der Kaiser Carl VII., Franzi,und Josephs II. werden von reutschen Publicisten nie ent-behrt werden können. Frcylich enthalten sie mehr Mate,rialien, als durchdachte Sätze, aber es ist durchaus falsch,und verräth Unwissenheit, oder Bosheit, wenn man ihnfür einen bloßen Compilaror hält. Auch Moser hat selbstgedacht, mehr vielleicht, als mancher, der jenes Unheilvon ihm fällt, aber sreylich verlieren sich seine Gedankenunter der ungeheuren Menge von Materialien, und manmuß sie daher suchen. Sehr übel ist indessen bey seinenWerken, besonders seinem alten und neuen*). Staats-

?) Hierunter begrcifeach die unter verschiedenen Titeln er-schienene Werke, als von Teutschland und dessen Staarsverfaft