Vorrede.
kinnäus Wecke Wer das teutsche Staatsrecht erschienselbst in den dreißigjährigen Krieg, einige Jahre vordem westfälischen Frieden eine neue Ausgabe, 'diedurch den Friedensschluß nicht Antiquität wurde, wenngleich Linnaus sich bald nachher genöthigt sah einenBand Zusatze zu liefern. Sollte auch ich Zusätze ineiniger Zeit liefern müssen, so werden sic doch wohl nurdie Capitel von den Granzcn des Reichs, dem Reichs-fürstenrath, den Reichsstädten und den Reichskrcisenzum Vorwurf haben, und nur einige Bogen betragen.
Die Verlagshandlung hat übrigens diese Ausgabedurch ein allegorisches Titclkupfec zu zieren gesucht.Ich habe dasselbe zwar bis jezt, da ich dieses schreibe,noch nicht gesehen, indessen zweifle ich nicht, daß dieangegebene Idee glücklich ausgeführt, und dem Ge-schmack des Hrn. Verlegers eben so wohl Ehre machenwird, als der Geschicklichkeit des Künstlers. Schadenur, daß dieser sich begnügen mußte, blos die N a-men der in der Cultur - Geschichte der Staatswisscn-schäften Epoche machenden Männer, und nicht vielmehrdie Bildnisse von Conring, Moser, Pütterund Schlözer aufzustcllen.
Hclmstadt,
den 1-i- April, 1797. Eckrl .Hnehnck) ÄaberllN.