Druckschrift 
1 (1797)
Entstehung
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Vorrede.

recht gelehrt wird, weil alsdann das Buch zum aca-dcnüschen Gebrauch noch bequemer werden würde,ohne daß ich fürchten durste, dadurch meinen Haupt-zweck zu verfehlen. Welches Lehrbuch hätte ich hiezuaber anders wählen können, als das des HerrnGeheimen Justiz rath Pütter, eines Mannes,der in der Culturgcschichte des teutschcn Staatsrechts

Epoche macht. Fast auf allen teutschen Universitäten

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wird nach demselben das Staatsrecht vsrgekragen undich selbst habe es seit cilf Jahren bey meinen Vorlesun-gen zum Grunde gelegt.

So entstand dies Buch, dessen Ersten Bandich hier dem Publicum verlege, und dem noch jweyandre bald Nachfolgen werden. Es kann also zugleichals ein Commentar der luültuüonum Huris kublici6srmamci des Herrn Geheimen Jusiizrath Pütterbetrachtet werden. Indessen war cs doch weder meineerste, noch hauptsächlichste Absicht, einen solchen Com-mcntar zu liefern. Das Polemischen, wodurch sichder Commentator oft ein Ansehen zu geben glaubt,habe ich sorgfältig zu vermeiden gesucht. War icheiner andern Mcynung, als der Verfasser der Grund-sätze, die ich erläuterte, oder war ich es nur aus an-der» Gründen, so habe ich sie geäußert, ohne jeneX?