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gegenteiligen Erklärung der Denkenden, wie der Gesetze noch heute in einemgroßen Theile der Bevölkerung. Die Frage, ob jede Arbeit gleich vorteil-haft und ob dem Gewerbe auch eine Zukunft bevorstche, ist eine wesentlichandere; indeß glaubt man, selbst das beste Handwerk gerate nicht immerund auch das schlimmste gehe nicht gar zu Grunde.
Trotz der verschiedenartigsten Verrichtungen bilden sämmtliche GewerbeEinen Stand, welcher sich von jedem andern, insbesondere vom Kaufmanns-stande unterscheidet; kaufmännische Rechte kommen den Waarenerzcugern, alsoauch den Bierbrauern, nicht zu.") (121).
Seitdem sich die einzelnen Innungen und Zünfte abschließeu und neueAufnahme von Meistern erschweren, ist die Vereinigung mehrerer Gewerbe inEiner Hand regelmäßig untersagt: Wer braut, darf nicht backen, wer gerbt,nicht schustern und umgekehrt, kurz Jeder muß sich mit seinem Handel begnü-gen.") (128—132)
Als Grund hört man, das Handwerk fordrc einen ganzen Mann;wer mehrlei betreibe, lerne keines gründlich und müsse zuletzt bettelngehen:
„Gar oft verdirbt ein Handswerksmann,
Der viel Gewerb und Handwerk kann".")
Doch liegt der wahre Grund in dem Brodneide der einzelnen Zünftegegeneinander: „Die Schneider haben besondere Aufsätze, die nicht viel tau-gen. So behelfen sie sich und geben vor, was Einer in seine Arbeit genom-men oder zugeschnitten habe, solle kein Andrer fertig machen. Ferner essoll Keiner bei Meidung zunftmäßiger Strafe weniger, als einen gewissenMacherlohn nehmen; nimmt er mehr und selbst das Doppelte, das ist ihmsolch feiner Ordnung halber wohl erlaubt und er gewärtigt keine Strafe.Das heißt denn Zunft gehalten, indem man den Hausmann und die Fremdennoch mehr brandschatzt. So wird es fast in allen Handwerken und Zünftengehalten, so daß durch den Geiz und Betrug Einzelner das Gemeinwesen inAbfall kömmt. Ein Handwerk kann dies auf Grund der Gegenseitigkeit demandern leicht übersehen, damit jedes in seinem Vorhaben fortfahren, denarmen Hausmann und Nachbarn unbehindert schinden und schaben und Einerden Andern nach Gefallen brandschatzen und ausziehen kann".°H
Trotz dieses im Ganzen nicht unbegründeten Lobspruches auf die Zünfteoder Aemter suchten sie einen gewissen Heiligenschein zu bewahren. Daherleiden die Zünfte „nichts Unehrliches", nicht als müßten Listen und „Finan-zen" ferne bleiben, vielmehr ist Betrug der Krämer Acker und Pflug, vom
a) HIsvius V denisia 116. b) Ofen 60, 68: „sin xsslieber soi gsnnexsamsein Ln seinem Lsondel". o) Brand Narrsch. 25. d) Rechtssp. 248.