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Deutsche Rechtssprichwörter
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Ueunies Kauptstück.

Staatsrecht.

1) Reich und Länder.

1) Alle Macht kömmt von Gott.

2) Die Macht gehört den Obersten.

3) Der König hat von Gott weltliche Gewalt zu weltlichen Dingen.

4) Der Stärkste ist der Kaiser, er ist aller Andern Herr.

5) Der Kaiser ist über Könige Herr.

6) Wo der König, sitzt, da ist es obenan.

7) Ein Kaiser kann sterben, aber nicht das Reich.

8) Wenn der Kaiser stirbt, setzt sich der König in den Sattel

9) Böhmen ist der Churfürsten Obermann.

10) Was der Pabst nicht zwingt, soll der Kaiser bezwingen.

11) Petri Schlüssel stüchtet unter Pauli Schwert.

12) Ein Recht muß dem andern helfen, so sind sie beide stärker.

13) Scepter und Schwert sollen nicht -vermischt werden.

14) Niemand ist Kaiser und Pabst um des Namen willen.

15) Die Obrigkeit ist ein lebendiges Gesetz.

16) Könige verrichten das Land mit Recht.

') Laiensp. 13. Heilbronn 1. Rcchtssp. 14. 0 Lübeck 383. 13:äs nmoktKorst äsn obersten". 0 GMiNH 42.2:Neür Lonon^r nt Ouäi vsrnlälikt vsllätil vernHäligr«. Iota". 0 Franck 1162:der sterckist ist der Keyser das ist der andernaller Herr". °) Pist. VI 40 '(472). °) Braun 1932. ') Ludovici 195:ein

König oder Kayser mag sterben aber nicht das Reich". °) Eisenh. 624. °) Pist. III100 (365). '") Schwab. Vorrede:swnn äsr habest nickt betrvinAsn INLS äs .2 snläer ksissr ketrvinZen". ") Braun 3205. °°) RuPr. II § 36 (151):Es soll ir eingerächt dem andren helfen, so sint si paidev bester sterckher". '0 Rechtssp. 202. v.") Kling 22 -r. 2:es ist niemand Keiser noch Bapst vmb des namens willen".") Rechtssp. 2. v. '°) Oiuäkm. 190:LonArinn vläkrsttir lanäiäk meäk lögum".