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Deutsche Rechtssprichwörter
Entstehung
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V o r r e d e.

i.

Will man auch dem Volke das Seine geben, so darf man ihm seineigenes in Sprichwörtern ausgeprägtes Recht nicht vorenthalten.

Es gibt zwar alte Rechtssprichwörter-Sammlungen, aber jedederselben spricht zu römisch gebildeten Rechtsgelehrten, die meisten über-dies in römischen Formen, und ein deutscher Magen kann, wie dasSprichwort sagt, nur deutsche Kost ertragen. Gleichwohl soll der frü-heren Sammlungen hier in kurzen Worten gedacht sein:

Abgesehen von der handschriftlichen, in Deutschland nur durch dieBeschreibung Warnkönigs im ersten Bande (Seite 63) seiner flandrischenRechtsgeschichte bekannten Zusammenstellung des Philipp Wieland ausdem Ende des fünfzehnten Jahrhunderts erscheint als die erste Arbeitdieser Gattung

^Vvtonii Natllasi Varoeiuins Iuris VelAarum -lureoovsultis vsitatas

Vitras soti 1667. 8

welche viele Aufmerksamkeit erregte; als eine Ergänzung derselben er-scheint die Abhandlung

ü.rn. VaAöLstoellsr all xaroevaias Lcllgioas in KMoZe Disssr-

tatiouum Vrsmav 1713 paZ. 483522.

Das ebengenannte Buch, sowie das des Nikolaus Hert im Jahre1693, welches in der Frankfurter Ausgabe von 1737 zumeist bekanntund gleichfalls lateinisch geschrieben ist, enthielt etwa hundert Rechts-sprichwörter.