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Jagd und des im Volke noch immer lebendigen Bewußtseins eines allgemei-nen Jagdrechtes nie peinlich gegen den Wildfrevel einzuschreiten: „Gott gabja dem Menschen Gewalt über Fisch und Vögel und über alle wilden Thiere;und deshalb soll auch nach den Worten des Sachsenspiegels: „um Wild Nie-mand seinen Leib verwirken".'") Zwar sind in einzelnen Territorien amSchlüsse des Mittelalters barbarische Strafgesetze gegen den Wild- oderJagdfrevel eingeführt worden; sie sind aber heutzutage sämmtlich wieder be-seitigt und an ihre Stelle dem allgemeinen Rechtsgefühle entsprechende Stra-fen getreten.
Wertes MupMick.
F a m i l i e i, r e ch t.
1) Ehe.
1) Mann und WeibIst Ein Leib.
2) Ein Mann — ein Weib,
Zwei Seelen und Ein Leib.
3) Die Ehe ist der Orden aller Orden.
4) Der Ehestand ist der heiligste Orden.
, 5) Die Ehe ist der sieben Heiligkeiten eine der höchsten.
6) Die Ehe ist kein Verlust der Jungfrnuschaft.
') Rößler Stadtr. v. Brünn: „Schöffensatznngen" III 401 : „man uiicl vesixist »in laix". Kindl. Münst. II 340: „Man vnnd wyff heilen twee Seelen vnnd einl yff". -) Kling. Gl. z. S.sp. II 23. ') ?istorius S. 328. Sinn. 1781. Schwab.
W. 10, 6: äis deiligs 6 ist Her sibsn Iisilixdoit eilliv äer lindsten". Kling.85 «.. 1: „Ehe ist nicht eine vcrliernng des magthumbs.
».) Sachsensp. II 61.