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98) Jedermann ist Geleits frei.
99) Kein Geleite ist Recht.
100) Geleite ward nie Recht.
101) Nichts über uns ohne uns.
102) Wo wir nicht mitrathen,
Wollen wir nicht mitthaten.
103) Wer nicht mitrath,
Der nicht mitthät.
104) Neuer Landtag, gewisse Steuer.
105) Landtage sind Geldtage.
Soll der Friede gesichert sein, so genügt die obrigkeitliche Gewalt alleinnicht; alle Glieder müssen thätig Mitwirken und zwar nach Anordnung desHauptes in vernünftigem Gehorsame, aber cs geschieht nicht immer:
Wieviel man gute Ordnung setzt,
Sie wird doch allezeit verletzt.
Ein Jeder folgt sich ganz allein,
Niemand will mehr gehorsam sein,
Was man gebeut, wird nur verspott,
Man hält nicht Ordnung noch Gebot.")
Der Staat hat vermöge der Selbfterhaltungspflicht von seinen Gliederneine Reihe tiefgehender Leistungen zu fordern, als deren weitest tragende derHeeresdienst erscheint?)
„Die Unterlhane» sind schuldig, ihren Herrn nicht nur im Unfrieden'nie zu verlassen, sondern auch bei ihren Ehren in all seinen Nöthen ihm zuhelfen; wer treulos beredet wird oder heeresflüchtig, dem vcrtheilt man Ehreund Lehenrecht". °)
Mit um so größerer Fuge greift Jeder zum Schwerte, wenn die höch-sten Güter in Frage kommen. Nach beseitigter Gefahr wird der Kriegs-schaden, den ein Bezirk erlitt, vom ganzen Lande ausgeglichen, nur das Lebender Kämpfer kann nicht ersetzt werden?) (63, 64)
»') (Maurer) Rupr. 149, 129: ,,^in ^eälieli man ist Geleits lre^". Kais.Frbg. 608, 204. °°) Kulm. V 21: „lrexn Asleits ist reell?, Eisenach 744. 108.
-°») Rupr. (Maurer) 149; 129; „lcsin gslwtt rvurä reolit". '">) Ofen 62, 66:„uiliii äs nobis sine nodis". "9 Zöpfl RG. III 5, 162. Hillebr. 242, 36b.'°9 kluger Geschichte der deutschen Landstände II 390. '"') Braun 2194. Hillebr.242, 364.
a) Laienspiegel, Bcschlußrede 126. b) von den Staatsauflagen nnten. o) Sachs.I 46. Glosse zu III 8. ä) Duderstadt 51.