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Deutsche Rechtssprichwörter
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Allein der Kaiser wußte, warum Gnade im Rechte gut sei, ließ siealso leben und unterstellte sie seiner Kammer als deren besondere Knechtemit königlichem Frieden (52). Dadurch wurden sie Melkkühe und ihrSchuh" eine nutzbare Gerechtsame, weshalb die Reichspolizeivrdnnngen")bestimmen, Juden anznnehmcn oder zu halten, sei Niemanden gestattet, erhabe denn vom heiligen Reiche die Landeshoheit oder ein besondres deßfall-siges Vorrecht erworben.

Den Judeuschutz einträglicher zu machen, verlieh man ihnen besondereRechte bezüglich der Faustpfänder und des Ziusennehmens, was diese in einerWeise benutzten, daß Sechzig bis Siebenzig vom Hundert nicht ungewöhnlichschienen/) daß Wucherer und Jude gleichbedeutend ward und jeder christlicheGesuchnehmer" -getaufter Jude hieß.")

So wuchs ihr Reichthum, im gleichen Verhältnisse aber auch den Haßdes Volkes gegendie schnöden, hartnäckigen, stinkenden Gottesverächter" ^)und selbst am Galgen noch wird der Unterschied des Bekenntnisses veran-schaulicht, indem die Juden an einem eigenen Balken außerhalb des christ-lichen Galgens, einen Hut mit heißem Peche auf dem Kopfe, zwischen zweiwüthenden Hunden aufgeknüpft werden; werden sie in der Todesstunde Chri-sten, so fällt Hut und Hund weg. °)

Das Volk gibt aber für die Bekehrung nicht viel:Juden seid ihr,Juden bleibt ihr und schnöde ungetreue Menschen", auch getauft noch halbeJuden, keine Christen.

Einzig die Ulmer und Wormser Juden sind unbescholten und an derKreuzigung Christi unschuldig, weil sie schon zur Zeit dieses Ereignisses inDeutschland saßen/)

a) von 1548 und 1577 tlt. 20 8 1. 6) Bodm. 716; Mitterm. II 626.

o) Rupr. II § 36. ä) Ofen 113, 181. o) Laicnsp. 119. Siebenkees II592. GrimmRA. 685 I) Pist. IV 23 (195). Epiker S. C. W. über die ehemalige und jetzigeLage der Juden in Deutschland, Halle 180N Aretin I. C. Fahr, v., Geschichte derJuden in Bayern; Leigcdruckt ist ein Volksstück:der Religionseifer oder die Aus-rottung der Inden in Deggendorf anno 1337; und die bekannte Schrift vonI. Gotthelf.