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Deutsche Rechtssprichwörter
Entstehung
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492
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Man sagt sogar, die Herren hätten in ihrem Lande mehr Gerechtigkeitals der Kaiser im Reiche, weil die Landesherrschaft vererbt, der Kaiser abernur erwählt werde/) dem Kaiser werden Bedingungen gestellt, der Landes-herr tritt unbedingt und kraft angebornen Rechtes in den gleichmäßigen Ge-nuß aller Hoheitsrechte, wie sie zur Regierung von Land und Leuten erfor-derlich sind, und übt sie innerhalb der Landcsgrenze mit Ausschluß des Kai-sers aus eigener Gewalt aus. Der Landesherr stirbt nie, nur die Namenwechseln, denn der folgende Erbe ist gleichfalls ein Oberherr. (3235)

Richtiger gesehen haften die Hoheitsrechte am Lande und der LänderGrundgesetze sind unsterblich und ewig, wie die Länder selbst, gleichviel obein geborner oder gekorner Fürst oder die Bürgerschaft selbst regiert. DasLand gibt dem Fürsten das Recht, wie alter Brauch in Kärnthen ver-sinnlicht :

Will der Landesherr die Huldigung, so muß er Land und Recht vomVolke kaufen; als des letzteren Stellvertreter sitzt ein Bauer auf dem herzog-lichen Stuhle, außerhalb der Schranken erwartet die ganze Gemeine denneuen Herrn. Dieser erscheint in grauem Rocke mit rothcm Gürtel undrauher Jagdtasche, in welcher sich Vrod, Käse und Ackergeräthe befinden.Geleitet von zwei Landherren naht er sich dem Stuhle, ihm zur Seite einschwarzer Stier und ein mageres Baucrn-Pferd, hinter ihm Adel und Ritter-schaft in höchstem Prunke mit dem Panier und den Fahnen des Herzogthums.Sobald der Bauer den so einziehenden Fürsten erblickh ruft er: Wer ist es,der so stolz einzieht?Der Fürst des Landes" antwortet die Menge; draufder Bauer:Ist er ein gerechter Richter? liegt ihm des Landes Wohl amHerzen? ist er frei und christlich geboren?" bejaht dies einstimmiger Ruf,fährt der Bauer fort:So frage ich, mit welchem Rechte wird er mich vondiesem Stuhle bringen?"Er kauft ihn von dir um sechzig Pfennige.Diese Zugthiere sollen dein sein und die Kleider des Fürsten, dein Hauswird frei und Niemanden zahlst du Zins noch Zehend"". Nunmehr gibt derBauer dem Fürsten einen Backenstreich, ermahnt ihn zur Gerechtigkeit, steigtvom Stuhle und nimmt Stier und Pferd mit sich. Alsobald setzt sich derneue Herr darauf, schwingt ein bloßes Schwert nach allen Seiten hin undgelobt dem Volke Recht und Gerechtigkeit/)

Sehr frühe schon wird die Persönlichkeit der Länder anerkannt undderen Unteilbarkeit als Grundgesetz verkündet/) wie denn auch die goldene

s) Rechtssp. 192; der Satz in (30,31) wurde von den Glossatoren zuerst auf-gestellt: Gl. 1 7 ff. äo full. xulil. 1 5 ff. äs Hnrisä. vgl. 8. ad 8^l>en llo ari^insrexulae saori roinani imperii prinoipos tantnm posss in snis toritoriis, gnantnmImperator in iinxsrio, in Oxerillns S. 571. d) Grimm. RA. 254. o) vgl. Gl. zuSachs. III 53 § 3.