480
679) Wer in vier Jahren keinen Zins erhanst, an dem ist ein längeresWarten verloren.
680) QuinquenellenKommen aus der Höllen.
681) Qninqinell
Ist vom Teufel in der Höll.
682) Sequester-
Macht leere Nester.
683) Gold vergilt man mit Gold.
684) Man kann die Güter nicht auf der Apothekerwaage auswägen.
685) Pflug und Holzgeschirr schätzt sich nicht.
686) Lebendiges Pfand
Zehrt mit Dem, der es mahnt.
687) Das Recht kann Niemand zu mehr zwingen, als er hat.
686) Der Kerker quält, aber er zahlt nicht.
Im Endurtheile muß der Richter alle noch strittigen Rechtsverhältnisseentscheiden (615), also namentlich im peinlichen Verfahren neben der Bestra-fung des Verbrechers zugleich die Schadloshaltuug des Beschädigten anordneu.Das Gericht muß alles Unrecht wenden und Unrechtes Gut wieder in dierechte Hand bringen. (616)
Den Parteien steht es aber während des ganzen Streitverlaufes frei,sich zu vergleichen oder das Loos entscheiden zu lassen, welchenfalls die Ur-theilöfällung unterbleibt, da Vergleich und Loos dieselbe Wirkung haben.
Das Enderkenntniß spricht die Verurtheilung oder die Lossprechung desBeklagten aus, es bindet und löst (617, 618); der Richter erklärt nachErwägung aller Umstände, ob ein Gesetz, welches und in welcher Weise das-selbe auf den gegebenen Fall anzuwenden sei.
Wo das Recht auf bestimmte Thatsachen bestimmte Folgen setzt, müssendiese verwirklicht werden, denn Vollbringung des Rechts macht ein Urtheil(620, 617). Allein das Gesetz stellt meist nur allgemeine leitende Grund-sätze auf; es kann sich nicht klügelnd in Einzelnheiten ergehen, dafür sind ihm
Schaub I 353: „welicher in vier Jahren nit einen zinß zuo bezahlen er-
huset, das ein mehrers warten an ihmme verlohren". °'°) Simr. 8041. °°') Estor II377 8 3720. «») Simr. 9509. Sprichw. 4089. °») Nichth. 158. 27: „lbet
lsläsma mitli Aaläs". 210 Z 64. ") Schwyz 305. 26: „Mann kann die Gneter
nit mit der Bulffer-Wag vßwegen". Graubünden 65.10: „Pflug vnir ander Holzegschier soll sich nit schetzen". Rügen 94. 74: „de lewendige Pande teret mit dem,de se mahnet". äur. Iris. XI^III 8 (38): ,,äat liuellt INS^ USSII msuoolrs. koratviuAn äan bi) baet". Pift. V 51. Estor II 380 8 3730.
/