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Deutsche Rechtssprichwörter
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zeit, sei es, weil man sich mit dem Gedanken nicht befreunden wollte, daßRichter und Rechtsverletzer unter Einem Dache Hausen sollten.

Nur allmählig erbauten die Städte ihre Sprachhäuser, welche mit Ein-führung des schriftlichen Verfahrens notwendiger und selbst Regel wurden;aber auch hier forderte mau, wenigstens in Lehenstreitigkeiteu, Niemand dürfebinnen geschlossener Wände und unter Dach Urtheil finden.

Wie der Ort, so muß die Zeit das Gericht offen halten; scheinendeSonne bedingt überhaupt die Nechtsbeständigkeit aller Handlungen, insbeson-dere aber der gerichtlichen. Nächtliche Sitzungen wurden zwar bezüglich derwestphälischen Vehme behauptet, gehören aber in den Bereich der Mährchen:Man grüßt jeden Streit bei Sonnenaufgang (21) die Sonne gilt, und län-ger, als bis sie untergeht, darf man weder Eide schwören, noch Urtheil spre-chen;") mit Sonnenuntergang hört das Gericht auf, jedes Urtheil, das manspäter findet, ist nichtig,'") selbst die Ladung vollkommen machtlos. (2225).

Regelmäßig wird das Gericht schon viel früher beschlossen; nur solangedie Sonne klimmt, also bis Mittag, darf ein Rechtsstreit anhängig gemachtwerden, die wichtigste Handlung des alten Verfahrens, der Zweikampf, kannverweigert werden, wenn man den Mann erst nach Mittag kämpflich grüßt, °)denn das Gericht soll mit nüchterner Zunge geleitet werden.

Daß trunkene Urtheiler keinen nüchternen Bescheid geben, spricht fürsich selbst; aber nüchtern sagt noch mehr:Wer nur einen Bissen genoß undUrtheil spricht, wird vor Gott schuldig".'')Ueber Blutrunst muß manfastend richten".") Ordentliche Gerichtszeit reicht also nur bis Mittag.

Wie die Stunde, so bestimmt die Sonne den Tag des Gerichts; wennsie in den Nachtgleichen des Frühlings und Herbstes stillsteht, hielt man infrüher Vorzeit das ächte ungebotene Ding, eines bei Gras und das anderebei Stroh/) (28)

Als das Christenthum den Naturdienst niederlegte, traten die großenHochzeiten des Kirchenjahres an die Stelle der Sonnwenden, wobei der letz-teren ungefähre Zeit beibchalteu ward/)

Einheitliche Ziele sind nicht wahrzunehmen und nur in breitem Durch-schnitte können die Zeiten um Ostern, Peter und Paul und als drittes echtesDing der Martinstag bezeichnet werden;'") der Sonne rechtserschließende

-r) Graug. 138. Görl. II 482. 16, Grimm. W. I 501, II 492. b) G. O.108 v. o) Sachs. I 63 tz 3. Magdeb. 318. ä) Schwab. W. 81. 82. Kais. Frb. 587153. v) Rupr. (Maurer) II 96 (346) über xlnetrunst sol man vasterwi riobttim.I) Wolfg. Menzel die Sonnenwende im deutschen Volksglauben 1858. x) Zeriolit rsEAieklkm Grimm W. I 103, 266, 316, 322, 419, 708 ,c. b) vgl. Magdeb. 271.3, diese Ziele treffen insbesondere bei den nordischen Rechten zu.