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Deutsche Rechtssprichwörter
Entstehung
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405
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32) Binnen gebundenen Tagen soll man nicht richten.

33) Um Langfasten ruhen alle Klagen.

Wenn Gott, wie der allgemeine Theil darthut, das Recht ist, muß basGericht sein Werk sein:

Wahrheit und Urtheil sind immer Gottes Handwerk"")er ist der gerechte Richter, der immer recht richtet, und außer ihm Niemand.")

Als Gotteswerk ist das Gericht die Weisheit, die zu allen Zeiten Ur-sache und Wirkung verfolgt und erkennt/) eine unirrsame Straße der Be-sten'') die Wahrheit selbst.") (5)

Gott wirkte der Welt den Frieden, das ist das Recht, und gedachtedes Gerichts um des Friedens willenwer zu Gericht sitzt, gebietet Frie-den und verbietet Unfrieden, Unlust und Ueberpracht, den Betrübten zu Hilfeund den Bösen zur Strafe^) (69); er hat den Bann, das ist des Kö-nigs Zwang.

Mit dem bloßen Ausspruche über Recht und Unrecht ist Niemandengedient, denn Rechte werden verletzt, obwohl man sie kennt:des RechtesFindung wäre umsonst, wäre kein Richter, der es fort und fort beschirmtund ausrichtet".") (10)

Recht und Gericht werden in den Quellen nicht nur äußerlich mitEinem Worte bezeichnet,') sie sind auch Eines Wesens: die ewige Wahrheitist Seele und Wille, Gewohnheit, Satzung und Urtheil Körper undHandlung; erst in ihrer Vereinigung das Leben des Rechts, eines ohne dasandre mag nicht bestehen.

In der Geschichte zeigt sich das Gericht, oder doch die Ausübung an-fänglichst in der Wahlform: wo sich Zwei nicht einigen, wird ein Dritter,der Mann des gemeinsamen Vertrauens zur Entscheidung angegangen. Ganzgut, solange nur um wirklich zweifelhafte Ansprüche gestritten wird, und selbstin diesem Falle, ganz abgesehen von muthwilligen Streitigkeiten und vomStrafverfahren wird Jeder den als Richter wollen, der voraussichtlich seinerMeinung bcitritt, und der hierüber mögliche Streit bedürfte selbst wiedereines Richters. .

") Sachs. II 11. 4:Mimen Zebunäensn äaZen ns inut man niebtätnxsn"Dist. IV 25. 5. "') Gulath 487:Ltanäs. seols soknir nUnr um lanZnksusto".

n) Notker beiWack. d) Magdeb. 188, lur. Iris. UXXII 11 (240). o) Waruk.III 96:cause enäs nette moxven vervolZtien ts wette t'allen t^clen einte rv^Ien.ä) K. KE. I 6 (7). s) Wahrheit statt Gericht: Warnk. III 380-350. tMerls II30 u. 723. I) Wack 5. 46, Rupr. (Maurer) 10. 1. x) Ludcwig IX 518. 16, häu-fige Bannsormel. k) Kling 36 t>. 1 und 41 a. 2, vgl. Usx Lsguv. XII 1 Z 2.1) vgl. auch das römische in gus voonrs.