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Deutsche Rechtssprichwörter
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es nicht selten vor, daß unter dem Vorwalten ganz eigentümlicher Umständeder Vollzug des vollen Rechtes gerade die schwerste Kränkung des natürlichenBilligkeitsgefühles in sich schließen würde;") um nun zu verhüten, daß anssolche Weise das Gesetz, statt das Unrecht zu beseitigen und zu hindern,neues Unrecht bewirke, soll mit der Strafgewalt stets die Gnade vereinigetsein. Macht und Gewalt allein erregt Neid und Haß; Furcht bringt ihnhöchstens znm Schweigen, aber im Innern glimmt er fort, schleicht auf heim-lichen Wegen an den Gewaltigen und sucht ihn meuchlings zu überwältigen;Milde und Gnade dagegen verschleiert die Macht unter sanftem Gewebe, dasauch des Neides gehässigen Blick nicht durchdringen läßt. Sehr schön sagtedaher Pabst Leo der Erste:Gnade ist des Königs Schuhwehr",") und un-sere deutschen Minnesänger:Weißt du wohl, daß Gnade bei Gewalt sichziemet", oderGewalt die soll mild und gnädig sein".°)

Unsere Rechtsbücher sehen im Könige auch den Stellvertreter Gottesin seiner Gnade und Barmherzigkeit, sie bezeichnen dies geradezu als deneigentlichen Zweck seiner Macht:der Könige Hof und die Fürsten sind umdes Friedens und der Gnade willen gesetzt"/) und der Kaiser hat Macht,um Friede und Gnade zu wirken".")

Gnade kann aber nur üben, wer Macht und Gewalt hat, das volleRecht über die verübte Missethat ergehen zu lassen, daher auch:die Misse-that steht in Gnaden des Herrn" ; bei ihm allein ist Gnade zu suchen undsonst nirgends.

Sitzt der König selbst zu Gericht, dann ist Recht und Gnade in EinerHand vereint und nur dann beruht der Spruch auf Wahrheit:Wer dieThat richtet, habe Gewalt, Gnade zu üben"; kein gesetzter Richter aber, demder König das Nichteramt verliehen, kann, der Regel nach, gegen den klarenAusspruch des von den Schöffen gefundenen Urthciles Gnade für Recht cin-tretcn lassen; denn mit der Gewalt, zu richten, ist ihm nicht die Macht,Gnaden zu crtheilen verliehen; Gnadenbitte gehört vor den König;wemdas Recht zu heftig ist, der suche Erleichterung bei dem Könige" /) dennnur wo die Gnade wohnt, soll man sic suchen".

So heilt die Gnade die Wunden, die das Gesetz dem gefallenen Men-schen in allzugroßer Strenge geschlagen, und ist gleichsam eine nothwendigeErgänzung des mangelhaften und in seiner Schroffheit tödtenden Gesetzes;sie erreicht aber ihren wohlthuenden Zweck nur dann, wenn sie, frei vonaller Willkür und partheiischen Gunst, stets am rechten Orte und zur rech-ten Zeit gespendet wird; der verstockte Bösewicht, der schon mehrmals die

»,) Vergleiche S. 4 Nr. 7080. b) Rauchb. 12. e) Hägens Minnesänger I20, 316. ä) Kais. Frbg. 585. 147. e) Kl. Kaiserr. II 69, 3. k) Angels. I 100, 2.