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kann derselbe nur innerhalb der Wände des Hauses gebrochen werden; denn:„ist kein Haus auf dem Grunde, so ist kein Hausfriede gebrochen", wenn' gleich der Mann auf seinem eigenen Grund und Boden die Gewalt erduldethatte; die Weisthümer gehen noch weiter und wohl mit Recht: nur ein be-! wohntes HauS soll Friede haben, sie reden nur dann von gewaltsamer Stö-rung, wenn Einer den andern unter dem rußigen Sparren (beim häuslichenHerde)") heimsucht",") und nach den goslarischen Statuten wird das Un-recht, das Jemand widerfährt in einem „wüsten" Hause, worin kein Wirthist, gerade so behandelt, als ob es ihm „auf der Straße" wäre geschehen.")
Darauf aber kommt es nicht an, um des Hausfriedens und seinergroßen Vortheile zu genießen, daß der Einzelne Eigentümer des von ihmbewohnten Hauses sei, denn, wie das Sprichwort sagt, „der Landsiedel istsich selber Hausherr", und in seinen vier Pfählen hat der Miether oderPächter so gut den Hausfrieden, als ob er Eigentümer wäre, und selbstgegen letzteren kann der MiethSmann alle Hausrechte gebrauchen, wenn derEigentümer es sich vielleicht einfallen ließe, ihn in seiner Wohnung zu be-lästigend)
„Den Hausfrieden hält man den Armen so gut wie den Reichen",und auch in geringen Dingen muß auf Gerechtigkeit gehalten werden, wasder große Chatham in einer Parlamentsrede mit den berühmten Wortenausgesprochen hat: „Der ärmste Mann kann in seiner Hütte alle Streit-kräste der Krone Herausforderin Sie mag verfallen sein, ihr Dach demEinsturz drohen, der Wind durch ihre Ritzen blasen, Sturm und Wetter ihrSpiel damit treiben, aber vor dem Könige von England ist sie sicher. Alleseine Macht scheitert an der Schwelle des elenden Bauwerks".")
Selbst die Hausehre war im Hausfrieden mit inbegriffen und mitge-schützt, darauf weisen hin die altertümlichen Vorschriften der Bußzahlungfür den Fall, daß die wegen Diebstahles vorgenommene Haussuchung ohneErfolg blieb und somit die dem fremden Hause gebührende Ehrfurcht durchden unbegründeten Verdacht verletzt schien.
Geschah nun unerachtct dieser Heilighaltung des Heimfriedenö einfreventlicher Angriff auf den in seinem Hause friedlich lebenden Mann, somochte derselbe allzeit mit wehrhafter Hand zurückgewiesen werden; denn der
rr) Die vom Ruß geschwärzten Dachsparren zeigen nämlich das Bewohntsein desHauses an; denn als noch das Dach die unmittelbare Decke für den einen allgemeinen,den Herd umgebenden Wohnraum der Insassen des ländlichen Hauses bildete, da mußtedas Bewohntsein desselben bald an den Dachsparren sichtbar werden. Osenbill^AenS. 50. b) Grimm W. I 18. 10. o) Gosl. Etat. Il bO, 1. ä) Gulath. 204. Imäov.367 ä. e) Bluntschli allg. Staatsr. S. 687.